Bereits im November 2022 wurden Margo und 3 weitere Schwestern von Tierschützern gesichert und kamen in die Obhut auf die privaten Pflegestelle von Tierschützer Enzo. Eine Schwester fand schnell ein Zuhause bei guten Freunden von einer der Tierschützerinnen.
Hündin Veronika, die kurze Zeit später auf die Pflegestelle zog, hatte sich der Kleinen hier angenommen. Anschließend auch zusammen mit Sorriso waren sie Ersatzeltern für die kleinen Waisen.
Margo ist mittlerweile zu einer wunderschönen Junghündin herangewachsen und noch immer ist sie auf der Suche nach ihrer Familie. Margo ist vollständig verträglich mit Artgenossen. Ihre Ängste zu fremden Menschen konnte sie bis heute noch nicht ablegen. Sie ist die schüchternste ihrer Geschwister und braucht Geduld bis sie Vertrauen fassen kann.
Daher suchen wir Menschen an ihrer Seite, die sie entsprechend an die Pfote nehmen und fördern. Vor allem alle Alltagssituationen lernen Hunde wie Margo in einer Auffangstation nicht kennen.
Ein souveräner Ersthund im Zuhause wäre für Margo extrem wichtig und eine große Unterstützung um weitere Fortschritte zu machen.
Name: Margo
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: 20.08.2022
Höhe: ca. 60 cm
Kastriert: Ja
gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.