ID-Nummer467692
Tierheim NameStreunerglück e.V.
RufnameNANNO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
8 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit20.10.2022
letzte Aktualisierung08.12.2022
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Nanno ist ein echter Charakterkopf und so schnell nicht zu verwechseln ;-)
Der kleine Mann ist neugierig, erkundet gern neue Gegenden und liebt es, dabei zu sein. Während andere Hunde nach dem Umzug in eine Pflegestelle erstmal Zeit brauchen, um anzukommen, ist Nanno gleich da und freut sich riesig über Kuscheleinheiten, gemeinsame Spaziergänge und andere spannende Dinge. Er hat kein Problem damit, von seiner Bezugsperson hochgenommen und an-/ausgezogen zu werden.
Mit anderen Hunden versteht Nanno sich super. Im Tierheim hat er sich seinen Kennel mit einem großen Rüden geteilt und hatte da genauso wenig Probleme wie in der großen Auslaufgruppe mit verschiedensten Charakteren. Auch Katzen findet Nanno voll in Ordnung und kommt mit den Samtpfoten seiner Pflegestelle prima zurecht.
Aber auch ein Nanno ist nicht perfekt. Während er bei vielen Menschen ab dem Kennenlernen offen und zutraulich ist, gibt es andere Menschen, bei denen er erst ein paar Tage Kennenlernzeit benötigt, um seine Unsicherheit abzulegen. Wird ihm die Zeit nicht gegeben und er bedrängt, kann Nanno auch mal knurren und schnappen. Er warnt aber sehr deutlich, so dass solche Situationen eigentlich zu vermeiden sind.
Nanno wird vom Tierarzt auf ca. 4-5 Jahre geschätzt. Wir gehen aber davon aus, dass er schon etwas älter ist, eher so 6-8 Jahre. Gerade bei den kleinen Rassen ist es bedingt durch die lange Lebenserwartung immer schwerer, das Alter genau zu schätzen. Er ist gechipt, gechipt und kastriert. Nanno darf gern auf seiner Pflegestelle kennengelernt werden!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.