Der wunderschöne Lord ist erst seit Juli 2022 im Tierheim und versucht noch seinen Platz zu finden und sich mit der Situation zu arrangieren. Er wirkt sehr schüchtern und zurückhaltend. Von seinem tatsächlichen Wesen konnte er leider deshalb leider noch nicht viel zeigen, obwohl er sich täglich bemüht, sich im Rudel einzuleben.
Für Lord wäre es wichtig, wenn er zügig eine neue Familie finden würde, die ihm mit viel Geduld, Aufmerksamkeit und Zuspruch zeigt, wie toll es sein kann unter Menschen und vielleicht auch anderen Hunden zu sein.
Update 03/2023:
Lord hat sich prima in die Hundegruppe integriert und ist im Gegensatz zu seinem Start in Spax aufgetaut. Von seiner anfänglichen Schüchternheit oder gar Ängstlichkeit ist nicht mehr viel zu merken.
Ganz im Gegenteil. Er ist anhänglich, liebt es gestreichelt zu werden und sucht den Kontakt. Einen der Freiwilligen, Jose, hat er besonders in sein großes Herz geschlossen. Sobald Jose ins Tierheim kommt, folgt ihm Lord wie ein Schatten und ist immer an seiner Seite.
Generell ist Lord eher auf die männlichen Besucher fixiert. Mit den anderen Hunden kommt er gut zurecht. Auch ein gemeinsames Gassigehen mit den anderen Hunden funktioniert wunderbar. In Einzelfällen neigt Lord zu leichter Eifersucht, wenn es um seine Streicheleinheiten geht.
UPDATE 09/2023
Lord ist ein starker Hund, aber er zeigt sich in seinem Revier überhaupt nicht dominant. Lord kommt mit allen anderen Hunden gut aus und spielt gerne mit den Welpen. Er ist sehr anhänglich mit den Freiwilligen, besonders mit Eric ( seinem Pfleger ) und Jose, die jeden Samstag mit ihm spazieren gehen. Wenn er spazieren geht, zieht er ein wenig an der Leine und wenn er Hunde sieht, die er nicht kennt, fängt er an zu bellen und zieht ein wenig. Jose vermutet, dass er ganz sicher nicht versucht, die Hunde anzugreifen, sondern nur ein wenig nervös ist, wenn er rausgeht.
Lord hat eine Schulterhöhe von ca. 62 cm und 27 kg
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.