Beschreibung:
Die hübsche Junghündin hat das Team unseres Partnervereins gemeinsam mit ihrer Mutter bei einem Kloster in Rumänien gefunden. Natürlich konnten sie sie nicht ihrem Schicksal überlassen und so landeten sie bei den Tierschützern. Aktuell lebt sie auf einer privaten Pflegestelle in Rumänien. Dort zeigt sie sich als sehr angenehme Mitbewohnerin. Ihre Mutter Lexa durfte bereits auf eine Pflegestelle nach Vorarlberg reisen.
Bei Fremden zeigt sich Lilly schüchtern und zurückhaltend, ist dabei aber nicht aggressiv. Hat sie erstmal Vertrauen gefasst, ist sie eine gutmütige, liebe, junge Hündin. Sie ist ihrem Alter entsprechend noch aktiv und muss natürlich noch das Hunde 1x1 lernen. Sie würde sich über Menschen freuen, welche ihr die Welt Schritt für Schritt zeigen und ihr Geduld, Zeit und Verständnis entgegenbringen können. Ein feinfühliger Umgang ist bei Lilly ganz wichtig.
Wir wünschen uns ein Zuhause für immer, in dem sie ein vollwertiges Familienmitglied sein darf. Neben ausreichender Auslastung, sowohl körperlich als auch geistig, wünschen wir uns für die hübsche Maus natürlich auch viele gemütliche Kuschelstunden und Ruhezeiten zu Hause. Die täglichen Ruhezeiten sollten definitiv eingehalten werden, da ein Hund seine Erlebnisse auch verarbeiten muss.
Wir können uns Lilly in einem ruhigen und fürsorglichen Zuhause vorstellen, idealerweise mit Hundeerfahrung. Für gemeinsame Spaziergänge und Abenteuer in der Natur ist sie bestimmt zu begeistern. Sie hat in ihrem Leben wahrscheinlich noch nicht viel kennengelernt, wäre aber definitiv dafür bereit, noch vieles zu lernen und zu entdecken, deshalb wäre der Besuch in einer Hundeschule ideal.
Lilly ist ungefähr 6 Monate alt, hat eine Schulterhöhe von 38cm und wiegt etwa 12kg. Sie wird nicht mehr viel wachsen, das heißt, sie wird eher zu den kleineren/mittelgroßen Hunden zählen.
Sie ist vollständig geimpft, hat einen Chip, einen EU-Pass und weist eine parasitäre Behandlung auf.
Schutzgebühr € 370,00 zzgl. 7% MwSt. = € 395,90
(Stand 07.11.2022)
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.