ID-Nummer462382
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameZELDA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Sterilisiert
Alter 3 Jahre
,
6 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit05.01.2022
letzte Aktualisierung16.08.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Dass Zelda zweifelsohne eine wunderschöne Hündin ist, sieht man auf den ersten Blick. Und doch hat sie bisher leider nie die passende Anfrage von Menschen bekommen, die ihr endlich ein liebevolles Zuhause schenken möchten. Dabei würde Zelda so gerne erfahren, wie schön die Welt ist, wenn man sie nicht nur durch Gitterstäbe betrachten muss.
Für entdeckungsfreudige und sportliche Hunde wie Zelda ist der Zwingeralltag natürlich gänzlich ungeeignet. Daher sucht sie dringend nach Adoptanten, die Freude an Natur und ausgedehnten Spaziergängen haben. Zwar muss Zelda das Laufen an der Leine noch lernen, wird aber, sobald sie dies verinnerlicht hat, eine tolle Partnerin für verschiedene Aktivitäten sein. Egal ob Wanderungen, gemeinsames Joggen oder Ausflüge mit dem Camper – mit Zelda macht all das noch viel mehr Freude!
Da sie sich mit ihren Artgenossen gut versteht, könnte unsere Black Beauty im neuen Zuhause auch von einem freundlichen Ersthund in Empfang genommen werden. Sie hat einen gefestigten Charakter und wird sich nach adäquater Eingewöhnung sicherlich schnell zu schätzen wissen. Wenn Sie nun das Gefühl haben, dass Zelda genau zu Ihrem Lebensstil passt, hoffen wir auf eine Mail von Ihnen.
Wünschen Sie sich eine treue Begleiterin für Ihr sportaffines Leben? Haben Sie sich in Zelda und ihr tolles Wesen verliebt? Dann melden Sie sich gerne bei ihrer Vermittlerin Franziska.
YouTube-Links: https://youtube.com/shorts/5CO59P1eC_k?feature=share
https://youtube.com/shorts/WRaMaDl3xms?feature=share
Kontakt: franziska@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.