ID-Nummer460772
Tierheim NameHundepfoten Saarpfalz e.V.
RufnameGULO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
10 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit22.10.2022
letzte Aktualisierung21.07.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Hündinnen, Katzen
Gulo ist ein 5,5 jähriger, kastrierter Mischlingsrüde (*10.10.2018)
Gulo hatte in der Vergangenheit kein schönes Leben. Er lebte unter unwürdigen Bedingungen und wurde nicht sonderlich gut behandelt. So fing er an die Menschen zu meiden. Beamten des slowakischen Ordnungsamtes nahmen sich seiner an und brachten Gulo in die Station unserer Tierschützer.
Als Gulo in der Station ankam war er ein Schatten seiner selbst. Er hatte noch immer Angst vor Menschen, bis er begriff, dass er nun in Sicherheit ist und ihm niemand mehr etwas Böses will.
Gulo hat sich zu einem dankbaren und freundlichen Hund entwickelt. Er bindet sich jedoch nicht so schnell an Menschen, vermutlich aus Angst erneut verletzt oder verlassen zu werden. Unsere Tierschützer arbeiten bereits mit ihm an seinen Ängsten und bringen ihm bereits all das näher, was ein guter Familienhund können sollte. Gulo macht jeden Tag Fortschritte und genießt die Aufmerksamkeit unserer Tierschützer inzwischen sehr.
Mit Hündinnen und Katzen kommt Gulo in der Station sehr gut zurecht. Jedoch konnte eine Verträglichkeit mit Rüden bisher noch nicht getestet werden, so das uns hier noch Erfahrungswerte fehlen. Sobald ein Test durchgeführt wurde, werden wir dies selbstverständlich im Text ergänzen.
Möchten Sie Gulo all das näher bringen, was ein guter Familienhund wissen muss?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=926
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.