Herkunftsland: Rumänien
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Farbe: schwarz-braun-weiß
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Geburtsdatum: ca. 2020/2021
Standort: Rumänien
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UPDATE Oktober 2024
Die bezaubernde PIERI ist die kleinste Hündin in ihrem Kennel und teilt sich diesen mit zwei Rüden. Sie verhält sich eher unauffällig, zeigt jedoch Interesse an dem, was um sie herum geschieht und auch an uns. Obwohl sie noch ein wenig unsicher ist, ließ sie sich von uns streicheln. Bei regelmäßigem Kontakt mit Menschen würde die ruhige Dame sicherlich schnell auftauen. Sie ist freundlich und verträglich.
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Update Mai 2024:
Die hübsche PIERI ist mit Abstand die Kleinste in ihrem Zwinger. Sie ist unauffällig, aber trotzdem interessiert am Geschehen in ihrem Zwinger. Obwohl sie noch etwas unsicher ist, liess sie sich von uns streicheln. Mit regelmässigen Kontakt zu Menschen würde die eher ruhige Lady sicher bald auftauen.
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Die eher ruhige PIERI lag nur auf dem Hüttendach und versuchte, so wenig Aufmerksamkeit wie möglich auf sich zu ziehen. Sie zeigte sich uns gegenüber unsicher, aber dennoch interessiert. Nach einiger Zeit nahm sie allen Mut zusammen und nahm unsere angebotenen Leckerli vorsichtig aus der Hand. Sogar leicht an der Pfote streicheln konnten wir sie, aber ganz geheuer war es ihr noch nicht.
PIERI konnte sich trotz unserer Anwesenheit gut entspannen.
In ihrem gemischten Rudel und zeigt sich mit allen Hunden verträglich.
Kontakt:
verein@tierhilfe-lebenswert.de
Unsere Hunde
- sind geimpft (Tollwut und 2x Grundimmunisierung)
- sind gechippt und mit dem EU-Heimtierausweis ausgestattet
- werden auf unsere Kosten (wir übernehmen die Labor-Gebühren) auf die gängigen Mittelmeerkrankheiten getestet: Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Rickettsien, Filarien, Hepatozoonose, Anaplasmose
Unsere Hunde werden nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit Schutzvertrag vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.