BANJOU ist ein freundlicher und munterer Mischlingsrüde.
Er ist mittelgroß, aktiv, verspielt und verträgt sich prima mit seinen Artgenossen.
Auch Menschen gegenüber ist er aufgeschlossen und lässt sich gern streicheln.
BANJOU kam als Welpe ins Tierheim und wartet auf seine eigene Familie.
Wir suchen verantwortungsbewusste Adoptanten, die BANJOU weiter erziehen möchten.
Der Besuch einer Hundeschule würde ihm sicherlich viel Spaß machen und fördert außerdem die Bindung zu seinen neuen Menschen.
https://youtube.com/shorts/_wMtHLKhFUI?si=LvR7he0hjXPY4z58
Unsere Hunde werden mit EU-Heimtierausweis, gechipt und geimpft sowie in der Regel kastriert vermittelt. Bevor Sie Kontakt zu uns aufnehmen, lesen Sie bitte vorab unter nachfolgendem Link unsere Vermittlungsinfos. https://tsv-hund-und-katz.de/files/folder.21/vermittlungsinfos-tsv-huk.pdf
Vielen Dank!
Hinweis: Wir vermitteln unsere Welpen/ bzw. Junghunde an verantwortungsbewusste Hundefreunde, die über die notwendige Zeit und Geduld verfügen. Ein junger Hund befindet sich in einer sehr aktiven Lebensphase, in der er noch einiges lernen muss: Stubenreinheit, Leinenführigkeit, das Alleinbleiben und sicher auch den Umgang mit unbekannten Reizen und neuen Situationen. Vor der Adoption eines jungen Hundes muss außerdem bedacht werden, dass er Erziehung und eine artgerechte Beschäftigung benötigt. Den Besuch einer Hundeschule setzen wir voraus. Einen Hund zu adoptieren, bedeutet Verantwortung für das gesamte Hundeleben zu übernehmen.
Kastriert: ja
Katzenverträglich: wurde bisher nicht getestet
Schulterhöhe: ca. 40 cm
Verträglich mit Hündinnen: ja
Verträglich mit Rüden: ja
Mittelmeercheck: k. A.
Geschlecht: männlich
Geboren am: 15.05.2022
Erkennbare Rasse: Mischling
Tierheim: Apav/Portugal
https://tsv-hund-und-katz.de/zuhause-gesucht/tier/152
Bei der Vermittlung des Tieres wird eine Schutzgebühr erhoben.
Schutzgebühr: € 490,00 inkl. MwSt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.