Panchito ist ein 6/2016 geborener Terrier-Pinscher(?)-Mischlingsrüde mit einer Schulterhöhe von ca. 40 cm.
Durch die Unterstützung einer tierlieben Pensionspatin konnte Panchito, der sich kurz vor seinem Tötungstermin in der Perrera von Linares/Spanien befand, im September '22 gerettet und in einer nahegelegenen Hundepension untergebracht werden.
Ende Juli '23 konnte Panchito in eine tolle Pflegestelle ziehen und fand von dort aus sein Zuhause, in welches er Ende August '23 einziehen durfte.
Dieses muß er nun aus persönlichen Gründen wieder verlassen.
Der liebe, sehr aktive und freundliche Panchito sucht nun zu seinem neuen Glück Menschen, die ihn fordern und fördern, ihm das Hundeeinmaleins intensiviert, mit Konsequenter Führung, klaren Regeln und Grenzen beibringen und einen aktiven Lebensalltag haben, denn ein Couchpotato ist Panchito nicht. Er möchte gerne mit seinen Menschen die Welt erleben und erobern. Panchito ist nicht katzenverträglich, auch andere Kleintiere werden von ihm gejagt und es muß definitiv an der Impulskontrolle gearbeitet werden. Terrier eben. Und an der Umlenkung seines Verhaltens an der Leine, wenn er jagen will aber nicht gelassen wird. Da lenkt er gerne seine Energie auch mal an das andere Ende der Leine. Daher ist Panchito kein Anfängerhund! Zuhause ist er der freundlichste Hund überhaupt, freut sich über menschliche Zuwendung sehr.
Es werden Menschen mit Hundeerfahrung und Führungsqualität gesucht, gerne am Stadtrand oder am Besten ländlich wohnend mit ausbruchssicherem Garten und ohne kleine Kinder und ohne Kleintiere. Die für Auslastung sorgen und viel mit ihm trainieren und arbeiten ud diese Arbeit mit diesem tollen Hund nicht scheuen.
Panchito ist kastriert, geimpft, gechippt und negativ auf Mittelmeererkrankungen getestet. Er befindet sich in einer Pflegestelle in 13593 Berlin.
Die Schutzgebühr für Panchito beträgt 430 Euro.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.