ID-Nummer454076
Tierheim NameTierhilfe Lebenswert e.V.
RufnameTAMY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 3 Jahre
,
2 Monate
Farbebeige-schwarz
im Tierheim seit01.09.2022
letzte Aktualisierung31.10.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Herkunftsland / Ort: Rumänien
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Farbe: beige-schwarz
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Geburtsdatum: ca. 10/2021
Standort: Rumänien
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UPDATE Oktober 2024:
TAMY war bei unserem Besuch recht unsicher und fürchtete, wenn wir uns ihr näherten. Nach einer kurzen Zeit und etwas Geduld, konnten wir sie jedoch dazu überreden, die mitgebrachten Leckerchen auch aus der Hand zu nehmen. Für TAMY ein toller Fortschritt.
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UPDATE September 2024:
Unsere wunderschöne TAMY wollte bei unserem Besuch leider nichts mit uns zu tun haben und flüchtete vor uns… Es ist so traurig zu sehen, was der Shelter und der fehlende Kontakt zum Menschen aus einer sensiblen Hündin machen kann… Wir wünschen uns sehr, dass das Schicksal von TAMY noch nicht besiegelt ist und sie trotz ihrer Unsicherheit die Chance auf einen liebevollen Platz bei erfahrenen Menschen bekommen kann. TAMY hat in ihrem Leben schon so viel durchmachen müssen und sollte nun endlich ankommen dürfen. Ein souveräner Ersthund würde ihr die Eingewöhnung sicher erleichtern und könnte ihr helfen, aufzutauen und Vertrauen zu fassen.
Kontakt:
verein@tierhilfe-lebenswert.de
Unsere Hunde
- sind geimpft (Tollwut und 2x Grundimmunisierung)
- sind gechippt und mit dem EU-Heimtierausweis ausgestattet
- werden auf unsere Kosten (wir übernehmen die Labor-Gebühren) auf die gängigen Mittelmeerkrankheiten getestet: Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Rickettsien, Filarien, Hepatozoonose, Anaplasmose
Unsere Hunde werden nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit Schutzvertrag vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.