Name : Silas
Rasse: Nederlandse Kooikerhondje Strassenhund Mix
Alter :02/2018
Größe: 55cm
Geimpft : ja
Gechipt: ja
Getestet : ja Ergebnis negativ
Krankheiten :keine bekannt
Kastriert: ja
Charakter :freundlich ,verspielt,lieb
Ausreise : ab sofort zur Zeit noch in Braila Rumänien
Schutzgebühr: 450,-€
Die Schutzgebühr beinhaltet:
Transport, Impfungen, Chip, EU Pass, Schutzgeschirr, Kastration, Snap Test,
Parasiten Mittel .
Silas ist ein fröhlicher und verspielter Gefährte, der sich sehr eng an sein zweibeiniges Rudel bindet.
Trotz seiner Wachsamkeit neigt er nicht zum Kläffen und wird nicht aggressiv. Bis ins hohe Alter bleibt das Kooikerhondje verspielt und liebt es, gekrault zu werden.
Kurz gesagt: Das Kooikerhondje ist ein Gute-Laune-Hund, der mit seinem Charme Menschen und Artgenossen um den Finger wickelt. Kindern kann er ein wunderbarer Gefährte sein, sofern diese ihm auch Rückzugsmöglichkeiten bieten und einen respektvollen Umgang mit Tieren erlernt haben.
Fremden gegenüber ist er in der Regel distanziert.Kinder müssen älter und Hunde erfahren sein.
Silas hat sich mit Ebony befreundet und die beiden sind ein Dream Team geworden.
Der Besuch einer Hundeschule/Hundetrainer sollte erfolgen.
Kinder müssen Hunde erfahren und standfest sein.
Die Vermittlung erfolgt nur nach positiver Vorkontrolle, mit einem Tierabgabevertrag und gegen eine Schutzgebühr.
Unsere Hunde reisen gechipt,geimpft,entfloht,entwurmt ,kastriert ( Welpen unkastriert) mit einem EU-Pass und TRACES ,ein eigenes Sicherheitsgeschirr + Zugstopphalsband.
Die Nutzung eines GPS-Gerätes für die ersten 6 Monate im neuen Zuhause ist verpflichtend, das Gerät kann gegen Zahlung einer Kaution vom Verein ausgeliehen,oder gekauft werden.
In den ersten Wochen verpflichtet sich der Adoptant den Hund doppelt zu sichern mit Schutzgeschirr und Halsband ,sowie 2 Leinen.
Die Abholung am Transporter erfolgt AUSSCHLIESSLICH mit einer Transportbox (muss selbst besorgt werden).
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.