ID-Nummer452800
Tierheim NameHerz für Ungarnhunde e.V.
RufnameLERA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit17.07.2022
letzte Aktualisierung26.09.2023
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
klein
Temperament
freundlich
Name: Lera
Land: Ungarn
Aufenthaltsort: Tierheim
Dort seit: 17.07.2022
Rasse: Mischling
Farbe: schwarz/weiß
Geburtsdatum: ca. 12.2020
Größe (ca.): 30-35 cm
Kastriert: ja
Schutzgebühr: 420 €
Lera hatte ein Zuhause. Als ihr Herrchen gestorben ist, wurde sie allein im Hof zurückgelassen und niemand kümmerte sich um sie oder wollte sie bei sich aufnehmen. Einzig und allein die Nachbarin brachte ihr etwas zu fressen. Die Nachbarin meldete Lera jedoch als aggressiven Hund, was wir absolut nicht bestätigen können! Daher wurde von der Gemeinde veranlasst, dass Lera ins Tierheim gebracht wird und so führte ihr Weg zu uns ins Tierheim in Ungarn.
Lera ließ sich schwer anfassen - v.a. am Körper und Bauch. Beim ersten Versuch schnappte sie ein Mal. Ihren Kopf konnte man von Anfang an streicheln. Später stellte sich dann heraus, dass sie trächtig war. Sie bekam auch nach einer kurzen Zeit ihre Welpen und war nach ihrer Trächtigkeit wieder problemlos überall anfassbar. Dass sie einen starken Beschützerinstinkt ihren Welpen gegenüber hat, zeigt sich auch jetzt noch. Denn Lera ist eine wunderbare Mutter, die sich auch nach der Geburt noch sehr gut um ihre Welpen kümmert. Auch Menschen gegenüber ist sie total freundlich, auch wenn ihre Welpen dabei sind. Mit den anderen Hunden im Tierheim versteht sich Lera sehr gut.
Haben Sie die liebe Lera bereits in Ihr Herz geschlossen und möchten Ihr ein liebevolles Zuhause schenken? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Kontakt: Wiebke Feldmann
Whatsapp-Handy: 015120297970
E-Mail: w.feldmann@herz-fuer-ungarnhunde.de
Internetseite: https://herz-fuer-ungarnhunde.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.