ID-Nummer445601
Tierheim NameTierschutzverein SOS-Dogs e.V.
RufnameBASTIAN
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit18.08.2023
letzte Aktualisierung18.08.2023
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Anfänger
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Kontakt und Vermittlung:
Für Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Karin Wolany, Telefon: +49 9190 2159035 Mail: k.wolany1@sos-dogs.de
https://sos-dogs.de/nachrichten/wichtig-information-zur-adoption
Im Alter von einem Monat wurde Bastian mit seinem Bruder und seiner Schwester (Bastario und Basta) in der Nähe eines Dorfes gefunden. Die Anwohner hatten Mitleid mit den Welpen und nahmen sie von der Straße. Die Welpen sind in einem Kindergarten aufgewachsen. Aber sobald die Welpen begannen, Hühner und Enten zu jagen, beschlossen ihre Besitzer, sie loszuwerden. So landeten die drei im Tierheim. Drei Tage lang waren die Hunde gestresst und wollten die Hundehütte nicht verlassen. Wenige Tage später gelang es den Betreuern des Tierheims das Eis ganz zu brechen. Die Hunde geöhnten sich an die Menschen und lernten an der Leine zu gehen. Jetzt haben sich die beiden Brüder und die Schwester komplett auf das neue Leben eingestellt. Sie sind lustig, neugierig und aktiv. Sie gehen gerne spazieren, am liebsten lange. Für Bastian wünschen wir uns, dass er eine Familie finden wird, in der er geliebt wird. Hundeanfänger und Familien mit Kindern sind ebeso gut vorstellbar!
Auch über eine Pflegestelle in Deutschland würde sich Bastian sehr freuen!
Video von Bastian:
https://youtu.be/tlAdIV448kw
https://youtu.be/FrR0a02Tsro
https://youtu.be/-NPDezFzfNs
Aktuell: Schulterhöhe: 59cm, Halsumfang: 39cm, Brustumfang: 68cm, Rückenlänge: 70cm, Gewicht: 21kg
Aufenthaltsort: Russland
Bastian reist geimpft, gechipt, entwurmt und mit russischem Heimtierausweis aus.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.