ID-Nummer442896
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameCHARLI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit07.06.2022
letzte Aktualisierung07.06.2022
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Charli hat seinen Weg am 18. September 2021 in die Hundeklappe des Tierheims in Dobrich gefunden. Nach Angaben der Tierärztin ist er im selben Monat (September 2021) geboren, d.h. er kann erst einige Tage bis zu zwei Wochen alt gewesen sein. Es ist uns völlig unverständlich, wie Menschen so herzlos sein können und einen frisch geborenen Welpen schon von seiner Mutter trennen und in einer Hundeklappe entsorgen können…
Für Charli war es aber vielleicht Glück, auch wenn er als Winzling den harten bulgarischen Winter im Tierheim verbringen musste, denn er hat seine ersten Lebensmonate mit Gleichaltrigen verbracht. Das Toben, Spielen, aber auch Kuscheln kamen nicht zu kurz.
Als wir im Mai vor Ort waren, beobachtete Charli uns aus geringer Distanz und kam immer näher. Erst schnupperte er vorsichtig und wich sofort wieder zurück, etwas später folgte er und ließ sich auch gern anfassen.
Charli hat eine geschätzte Schulterhöhe von 53-54 cm. Er bewegt sich im großen Bereich des Tierheims. Mit seinen Artgenossen ist er sozial und gut verträglich, hält sich aber meist bei den Hunden auf, mit denen er groß geworden ist oder auch bei anderen jungen Hunden.
Das Leben im Haus kennt er noch nicht und muss behutsam an alles Neue herangeführt werden. Dafür sollten Sie Geduld mitbringen, denn jeder Hund entwickelt sich in unterschiedlicher Geschwindigkeit, die man nur durch Geduld und Ruhe positiv beeinflussen kann. Auch das Laufen an der Leine kennt Charli nicht und muss sich auch erst das Tragen eines Geschirrs gewöhnen.
Der liebe Kerl ist gechipt, geimpft und kastriert. Er könnte ausreisen, sobald er entdeckt wird!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.