80993 München. Draga konnte in ihre Pflegestelle in München reisen und lebt sich dort gut ein. Sie ist noch ein wenig schüchtern, aber sie taut jeden Tag mehr auf. Mit den Ersthunden der Pflegestelle versteht sie sich gut und sie ist bereits stubenrein. Ursprünglich kommt sie aus Baia Mare, Rumänien, und lebte dort lange im öffentlichen Shelter.
Draga wird auf ca. 4 Jahre geschätzt und sie ist ca. 45 cm groß und wiegt rund 20 kg. Für Draga suchen wir ein hundeerfahrenes und ruhiges Zuhause, in dem sie in ihrem eigenen Tempo ankommen darf. Wir wünschen uns für sie einen geduldigen, freundlichen und liebevollen Umgang von erfahrenen Menschen, die keine Erwartungen an sie haben und die sich von Rückschritten nicht beeindrucken lassen. Kinder sollten bereits älter sein und einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen. Draga wünscht sich ein ländliches Zuhause, mit genug Rückzugsmöglichkeiten, falls es ihr zu unruhig wird und mit einem gut eingezäunten Garten. Sie liebt es in der Sonne zu liegen. Sie sollte stets selber entscheiden können, was für sie machbar ist oder nicht. Ein souveräner Ersthund könnte ihr die Eingewöhnung erleichtern, das ist aber kein Muss für die Vermittlung. Feste Abläufe, viel Routine und Rituale sind sehr wichtig für Draga, da dies Sicherheit und Halt gibt. Außerdem so wenig wie möglich wechselnde Situationen oder fremde Menschen.
Draga kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause umziehen, nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie natürlich auch mit.
Schenkst du Draga Dein Herz?
Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/draga/
https://youtu.be/fPHA8ftGksM
https://youtu.be/qEv6Fodi2Rc
https://youtu.be/XW6kFz_8t94
Vielen Dank an https://www.instagram.com/fusshupen.gang/ für die schönen Bilder von Draga
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.