Name: Chase
Rasse: Dobermann/Labrador-Mix
Geschlecht: Rüde - unkastriert -
Geboren: 18.06.2019
Größe/Gewicht: 63 cm/28kg
Verträglichkeit mit Artgenossen: kennt er nicht
Verträglichkeit mit Katzen: kennt er nicht
Verträglichkeit mit Kindern: ab Teenageralter
Kann alleine bleiben: ja
Kann im Auto mitfahren: ja
Besonderheit: Kastrationschip seit 09/2021
Aufenthalt: 38471 Rühen
Chase wurde ursprünglich in China gerettet, lebte ca. 4 Monate in einer
Pflegestelle und ist seit Januar 2020 in seiner jetzigen Familie in
Deutschland. Er wird schweren Herzens abgegeben, da die Familie mit ihm
überfordert ist.
Chase ist seiner Familie gegenüber liebevoll und kommt mit den
vorhandenen Kindern gut zurecht. Er will gefallen, liebt seine
Streicheleinheiten und ist sehr lernwillig. Er kennt die Grundkommandos.
Im Garten ist er sehr wachsam, spielt gerne mit seinem Ball und ist
ruhig, solange niemand am Zaun vorbei geht.
Chase hat einen starken Beschützerinstinkt und ist Fremden gegenüber
sehr misstrauisch. Besuch mag er nicht und er möchte nicht von diesem
angefasst werden. Hier müsste es die Möglichkeit geben ihn, wenn Besuch
kommt, von diesem zu trennen und Besuchssituationen zu trainieren. Chase
liebt seine Box als Ruhepol, so dass man diese sehr gut ins Training mit
integrieren kann.
Draußen zieht er stark an der Leine und ist anderen Hunden aggressiv
gegenüber. Er ist sehr aufgeregt und nervös und lässt sich durch alles
ablenken.
Wir suchen für Chase eine hundeerfahrene Familie, die ihm Halt und
Sicherheit gibt und kleinschrittig Spaziergänge und den Kontakt zu
Artgenossen trainiert. Hierzu sollte mit einem erfahrenen Hundetrainer
gearbeitet werden.
Chase ist eher ein Männerhund und wir suchen ein ruhiges Wohnumfeld mit
Garten für ihn.
Wo darf Chase endlich ankommen und Vertrauen fassen?
Videos von Chase:
https://youtu.be/1Z52f-z_jUQ
https://youtu.be/MnaevW2hHhg
Weitere Informationen:
Dobermann-Nothilfe e.V.
Ilka Brinkmann
ilkabrinkmann@gmx.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.