ID-Nummer405534
Tierheim NameTierschutzverein Hoffnung für Tiere e.V.
RufnameKUPIDON
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 13 Jahre
,
8 Monate
Farbeweiß-graubraun
im Tierheim seit07.10.2021
letzte Aktualisierung25.05.2024
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Schulterhöhe: 60 cm
Gewicht: 36 kg
Der stattliche Rüde Kupidon ist liebevoll gesagt ein Riesenbaby. Geht es nicht nach seinem Willen kann es schon mal passieren, dass er sich hinlegt und schmollt. Da wir trotzdem unsere Tagesabläufe haben, hat er bei uns damit nicht viel Erfolg. Mit Leckerli folgt er einem aber auch freiwillig und tut so, als wäre alles seine Idee gewesen.
Auf den ersten Blick ist Kupidon ein ruhiger Hund, jedoch hat er stets alles im Blick. Er kündigt genau an, wann jemand sein Grundstück betritt. Kennt er diese Person nicht, kann es - gerade bei Männern - auch durchaus vorkommen, dass er sie nicht aufs Grundstück lässt. Er bellt dann laut, imposant und meint es durchaus auch ernst. Dabei ist er in seinem Kern ein ganz kleiner unsicherer Hund.
Hat man einmal sein Herz erobert, schenkt Kupidon seines als Gegenleistung. Er ist bei seinen Vertrauenspersonen sehr umgänglich und anhänglich. Ihm ist einfach nicht bewusst, wie gut das Leben zu ihm sein kann. Seine Zeit auf der rumänischen Straße und in der Tötungsstation hat Spuren auf seiner Seele hinterlassen. Jetzt gilt es ihm zu zeigen, dass nicht alle Menschen, und vor allem Männer, ihm etwas schlechtes wollen.
Kupidon läuft recht gut an der Leine. Ist ihm etwas unheimlich, duckt er sich und bleibt im schlimmsten Fall einfach liegen.
Die Stubenreinheit ist für den Rüden kein Problem, genauso wie eine Weile alleine zu bleiben. Der Rüde liebt es, draußen zu sein.
Gibt es jemanden, der Kupidon die schönen Seiten des Lebens zeigen und nahe bringen kann? Das große Kerlchen hat so viel nachzuholen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.