ID-Nummer404558
Tierheim NameTiersinfonie Anou e.V.
RufnameLORD
RasseLabrador Retriever-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
6 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit20.01.2022
letzte Aktualisierung28.06.2022
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Labrador-Mix
Geburtsjahr: ca. Juni 2021
männlich (kastriert)
Größe: 58cm
Gewicht: ca. 29kg
Lord ist der Sohn von Luna (ebenfalls in der Vermittlung) und wurde mit seinen Geschwistern und Mutterhündin Luna von einem Mann, der im Wald arbeitete, gefunden. Er versorgte die Familie täglich mit Futter und Wasser. Er bat unsere Partnerorganisation APAC um Hilfe. Nun lebt die Familie im Tierheim in Portugal und suchen von dort aus nach ihren Familien.
Lord zog mit seiner Mutter und seinen Geschwistern ins Tierheim und kannte praktisch nichts. Die ganze Familie lebte monatelang alleine und reizarm im Wald. Im Tierheim lebte er sich langsam ein und lernte dort erst einmal den regelmäßigen Kontakt zu Menschen. Im Tierheim und im Auslauf fühlt er sich sicher, braucht aber auch hier etwas Zeit, um aufzutauen. Menschen die er kennt und zu denen er Vertrauen aufgebaut hat sind kein Problem. Fremden gegenüber ist er eher zurückhaltend und braucht genug Zeit und Raum. Mit anderen Hunden hat er keine Probleme und lebte bisher immer mit seinen Geschwistern zusammen.
Für Lord wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause, in dem er in Ruhe ankommen und sich einleben kann. Mit Menschen, die sich bewusst sind, was es heißt einen jungen Hund zu erziehen und ihm geduldig alles beibringen, was er als Familienhund kennen sollte. Er sollte nicht nur körperlich, sondern auch geistig ausgelastet werden. Sein zukünftiges Zuhause sollte eher ländlich gelegen sein, auch ein eingezäunter Garten wäre schön für ihn. Vorhandene Kinder sollten bereits älter sein.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.