ID-Nummer402222
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameGECKO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 9 Jahre
,
10 Monate
Farbebeige-braun
im Tierheim seit08.08.2023
letzte Aktualisierung10.08.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Gecko kann sofort nach Deutschland kommen.
Gecko wurde zusammen mit anderen 20 Hunden aus dem schrecklichen Tierheim Odai/Rumänien gerettet. Über sein Vorgeschichte ist leider nichts bekannt. Es ist aber möglich, dass er schon mal ein Zuhause hatte, weil er sehr freundlich und zugänglich ist und den Menschen vertraut. Er wartet jetzt im Offenen Tierheim in Sisterea auf ein schönes Zuhause für immer. Der ITV Grenzenlos möchte ihm dabei helfen.
Der hübsche Mischling hat ein offenes und fröhliches Wesen. Er ist allen Menschen gegenüber aufgeschlossen und freundlich. Er begrüßt jeden mit einem Lächeln im Gesicht und möchte immer gern gestreichelt und verwöhnt werden. Er ist sehr menschenbezogen und weiß Aufmerksamkeit und Zuwendung sehr zu schätzen. Der muntere Gecko ist auch bewegungsfreudig und möchte beschäftigt werden. Er sucht sportliche Menschen, die viel mit ihm unternehmen. Da Gecko gern die ganze Aufmerksamkeit für sich selbst haben möchte, wäre er gerne Einzelhund in der Familie. Er ist selbstbewußt und kann sich gut einsetzen. Ansonsten kommt er mit den anderen Hunden gut aus. Der hübsche Rüde möchte gefallen und viel Neues lernen. Er sucht hundeerfahrene Leute, die ihm eine gute Erziehung und Orientierung geben. Gecko geht bereits schön und artig an der Leine.
In Sisterea wurde er geimpft, gechipt und kastriert. Er bekommt vor seiner Ausreise noch einen Blutschnelltest auf Reisekrankheiten. Gecko ist ca. Anfang 2015 geboren, kam im August 2021 ins Tierheim und ist 54 cm groß.
Falls Sie Interesse an diesem tollen Hund haben, rufen Sie bitte an: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.