ID-Nummer401830
Tierheim NameHundepfoten Saarpfalz e.V.
RufnameAXEL
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
10 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit17.12.2022
letzte Aktualisierung26.08.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Axel ist ein 6,5 jähriger, kastrierter Labrador (?) Mischlingsrüde (*11/2017)
Axel zeigt sich in der Station als ein sehr aktiver und vor allem Bälle liebender Schatz, denn vor ihm ist kein Ball sicher. Sobald er einen Ball entdeckt trägt er ihn herum und fordert unsere Tierschützer zum Werfen auf. Dieser sehr sportliche und aktive Bursche liebt Bälle über alles und kann gar nicht genug von Bällen und dem Ballwerfen bekommen.
Axel liebt die Menschen sehr und vor allem deren Aufmerksamkeit. Er sucht jedoch eine aktive Familie, mit der er zusammen etwas erleben und sportlich aktiv sein kann. Er genießt die Schmuseeinheiten mit seinen Menschen sehr, jedoch wird aus dieser Sportskanone keineswegs ein Stubenhocker. Als Stubenhocker würde Axel keineswegs glücklich werden.
Rüden mag Axel leider überhaupt nicht. Bei Hündinnen entscheidet die Sympathie, ob diese zu seinen Freunden gehören. Jedoch braucht Axel keine Hundefreundin im neuen Zuhause. Er möchte lieber Einzelprinz sein und und seine neue Familie und die daher neugewonnene Aufmerksamkeit nicht teilen.
Axel zeigt sich Katzen gegenüber sehr interessiert. Ob es sich um reine Neugier oder Jagd-Instinkt handelt, können wir leider nicht beantworten. Unsere Tierschützer wollten zum Wohle der Stationskatzen den Test nicht weiter fortführen.
Möchten Sie zukünftig Axel die Bälle werfen?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=926
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.