ID-Nummer400293
Tierheim NameTierschutzverein Rufa e.V.
RufnameBOOMER
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Farbedunkel-braun
im Tierheim seit15.12.2021
letzte Aktualisierung15.12.2021
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Boomer-Treue Seele sucht sein Körbchen!
Name: Boomer
Geburtsdatum: ca. 2017
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling unbekannter Rasse
Kastriert: Ja
Schulterhöhe: 63 cm
Gewicht: 27 kg
Sucht : Endstelle
Aufenthaltsort: Griechenland bei Helen
Verträglich mit Hunden: Ja
Verträglich mit Kindern: nicht getestet
Verträglich mit Katzen: nicht getestet
Charakter:
Boomer ist ein großer Bär. Er ist nicht besonders verspielt oder übermütig. Bommer gehört eher zu der ruhigeren Sorte. Das kann sich in einem richtigen Zuhause, wo er umsorgt und geliebt wird auch sicher noch ändern. Boomer verträgt sich gut mit Artgenossen. Auf Grund seiner Größe muß man bei kleinen Kindern vorsichtig sein, da er durch ankuscheln natürlich schon ein Kind umwerfen kann. Boomer ist sehr lieb und geht gut an der Leine.
Rettungsgeschichte:
Boomer war in einem schlechten Zustand und er wurde von unseren Tierschützern für einen Monat aufgenommen, bis er gesund und wohl genährt war. Er wurde wieder wieder zurück in die Stadt gebracht, aber Boomer hatte andere Pläne. Er lief drei Kilometer zurück und stand am nächsten Morgen wieder vor dem Tierheim. Mittlerweile lebt er seit 1 Jahr dort, leider meistens in einem viel zu kleinen Zwinger mit anderen Hunden. Boomer wäre jetzt bereit, in ein Zuhause zu reisen.
Boomer reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt mit EU Heimtierausweis in sein neues Zuhause.
Wenn du Boomer ein Zuhause geben möchtest melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com oder conny@tsv-rufa.de
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl und Conny Steinert
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.