Alter: ca. November 2020
Rasse: Mischling
Grösse: ca. 45 cm
Oktober 2021 - Das kleine Straßenhundekind wurde in diesem Sommer von einem Auto angefahren und lag längere Zeit schwerverletzt ohne Hilfe am Straßenrand.
Irgendwann wurde dann die Polizei gerufen, welche die Kleine in ein „Tierheim“ bringen ließ. Zum Glück für die kleine Bebe bekam eine sehr engagierte Polizistin das Drama des Hundemädchens mit.
Sie erkundigte sich wenig im Tierheim später nach der kleinen Bebe. Dort sagte man ihr , man könne nichts für Bebe tun, da ihr Rückgrat gebrochen sei. Sie solle Bebe lieber mitnehmen, da die Fliegen sie sonst fressen würden. Sofort fuhr die Polizistin in das „Tierheim“. Der Anblick der sich ihr bot war furchtbar. Man hatte die Kleine einfach in einem Zwinger auf dem Boden liegenlassen. Voller Schmerzen und offenen Wunden robbte sie völlig verängstigt über den Betonboden. Sie nahm Bebe sofort mit und versorgte ihre Wunden.
Bebe hat all das Leid nicht vergessen können, ihre äußerlichen Wunden sind zwar verheilt, aber ihre kleine Seele leidet immer noch. Bebe wird nie wieder laufen können, sie wird immer auf besondere Fürsorge angewiesen sein. Aber Bebe will leben, sie kämpft sich jeden Tag ein wenig weiter vor.
Und deshalb braucht sie EURE Hilfe. Sie sucht den Menschen, der bereit ist diesen Kampf zurück ins Leben mit ihr durchzustehen. Es wird nicht leicht werden, nein… es wird sehr, sehr schwer.
Doch es ist möglich, Bebe kann lernen zu vertrauen und sie hat ein Recht darauf geliebt und behütet zu werden.
Bist DU Bebes Mensch? Dann zögere nicht, melde dich bitte bei uns.
Besuchen Sie Bebe auch auf unserer Homepage www.pro-canalba.eu
Weitere Informationen:
Alter: geb. ca. November 2020
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Krankheiten: gebrochenes Rückgrat, gechipt, geimpft
Schutzgebühr: nach Vereinbarung + 90 € Transportkosten
Vermittlung: Bundesweit, A, CH
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: pro-canalba e.V.
Ansprechpartner: Margot Wolfinger
eMail: margot.wolfinger@pro-canalba.eu
Telefon: 0179- 6606200
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.