Jerry und Jakob wurden Ende März 2021 von Engländern im Tierheim abgegeben. Sie haben die Hunde von der Straße eingesammelt, sich kurzzeitig um sie "gekümmert", fühlten sich jedoch nicht mehr verantwortlich, als sie nach England zurückkehrten. Leider erleben wir das immer wieder. Die Tierliebe endet recht schnell und es ist ein Einfaches, die Hunde dann im Tierheim abzugeben. Nicht alles, dass wir den Besitzern dann auch noch einen Lorbeerkranz um den Hals legen sollten. So taten sie gerade..........
Beide Hunde waren, obwohl sie einige Zeit bei den Engländern verbracht haben sollen, nicht sehr aufgeschlossen und benötigten etwas Zeit, um Vertrauen zu fassen. Wir nehmen an, dass sie dort auch nur im Hof gehalten wurden, kaum Kontakt zu ihren "Lebensrettern" hatten und nur mit dem Nötigsten versorgt wurden. Das Nötigste hieß Futter und Wasser.
Einen Tierarzt haben beide Hunde in dieser Zeit nicht gesehen. Das ist sicher.
Jerry wurde ungefähr im Juli 2020 geboren. Er hat aktuell eine Schulterhöhe von 48 cm und könnte noch ein wenig wachsen. Er hat schönes, glattes, weiß-braunes Fell und besticht durch seine nach vorne heruntergeklappten Ohren. Seinen ersten Spaziergang außerhalb des Tierheims hat Jerry noch vorsichtig und verhalten, aber tapfer durchgestanden.
Ob Jerry und Jakob Brüder waren wissen wir nicht. Jakob hatte Glück und wurde von uns bereits in ein wunderbares Zuhause vermittelt.
Jerry wartet noch auf sein Glück. Er versteht sich mit allen anderen Hunden sehr gut und spielt gerne mit ihnen zusammen.
Jerry sucht nun ein eigenes Zuhause, in dem er dann auch endlich etwas lernen und die schöne Seite des Lebens genießen darf.
Beide wurden als erstes gegen Parasiten behandelt. Die haben sie nämlich auch noch mitgebracht. Als gäbe es im Tierheim nicht schon genug davon........
Jerry ist gechipt, geimpft, kastriert und könnte ausreisen, sobald er entdeckt wird. Er packt sein eigenes Köfferchen. Übergepäck ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.