MAX ist 2017 geboren und hat eine Schulterhöhe von 50 cm.
Er ist ein agiler, aktiver Belgischer Schäferhund und sucht eine Familie mit dem richtigen Engagemant für diese arbeitswillige Rasse.
MAX wurde von seinem Besitzer abgegeben, weil dieser persönliche Probleme hatte und sich nicht mehr um ihn kümmern konnte.
Der hübsche Rüde hatte also bereits ein Zuhause und wird dort auch sicherlich schon das eine oder andere gelernt oder zumindest einmal gehört haben, denn Erziehung in Kroatien sieht anders aus als bei uns.
Für MAX wünschen wir uns ein aktives Zuhause, das sich mit der Rasse bereits auseinandergesetzt hat und sich darüber im Klaren ist, dass ein Hund wie MAX wirklich gefordert werden muss, um ein guter Weggefährte zu sein.
MAX wird noch einiges lernen müssen, ist aber ein engagierter und neugieriger Hund, der eifrig dabei ist, Neues zu lernen.
Der Rüde liebt derzeit die Aufmerksamkeit unserer Freiwilligen im Tierheim und findet Bälle ganz wunderbar. Das kann aber nicht alles sein, was man MAX bietet und eine sportliche Aktivität und geistige Arbeit sind für ihn ein absolutes Muss.
Unsere Hunde werden mit EU-Heimtierausweis, gechipt und geimpft sowie in der Regel kastriert vermittelt. Bevor Sie Kontakt zu uns aufnehmen, lesen Sie bitte vorab unter nachfolgendem Link unsere Vermittlungsinfos. https://tsv-hund-und-katz.de/files/folder.21/vermittlungsinfos-tsv-huk.pdf
Vielen Dank!
https://www.youtube.com/shorts/PHKUTwg2GlQ
https://www.youtube.com/shorts/5QVEr0LLehA
https://www.youtube.com/watch?v=gEzcDIaKCGM
https://www.youtube.com/watch?v=MUa2WJZ7wjg
Kastriert: ja
Katzenverträglich: kann bei Interesse getestet werden
Schulterhöhe: ca. 50cm
Verträglich mit Hündinnen: ja
Verträglich mit Rüden: ja
Geschlecht: männlich
Alter: 15.08.2017
erkennbare Rasse: Belgischer Schäferhund
Tierheim: Zagreb, Kroatien
https://tsv-hund-und-katz.de/zuhause-gesucht/tier/37
Bei der Vermittlung des Tieres wird eine Schutzgebühr erhoben.
Schutzgebühr: EUR 490,00 inkl. MwSt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.