ID-Nummer393490
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameARNOLD
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 3 Jahre
,
9 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit01.08.2021
letzte Aktualisierung16.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Man muss Arnold eigentlich nur einmal begegnen – und schon ist es um einen geschehen. Dieser fröhliche, charmante Rüde bringt ein Herz voller Liebe mit. Arnold ist ein absoluter Traumhund, der nur darauf wartet, endlich seine eigene Familie fürs Leben zu finden.
Seine Geschichte beginnt traurig: Als kleiner Welpe wurde er gemeinsam mit seinen Geschwistern ausgesetzt. Zum Glück wurden die Kleinen rechtzeitig gefunden und liebevoll mit der Flasche großgezogen. Seitdem lebt Arnold auf einer Pflegestelle in Kroatien – und träumt davon, wie es wäre, ein eigenes Zuhause zu haben.
Arnold ist das, was man einen wahren Sonnenschein nennt. Er liebt Menschen, begegnet jedem freundlich und offen – egal ob Zweibeiner oder Vierbeiner. Mit seinen Artgenossen ist er absolut verträglich und zeigt sich stets sozial und neugierig. Streicheleinheiten, Aufmerksamkeit und neue Abenteuer? Immer her damit! Arnold ist ein junger, lebendiger Hund, der voller Energie steckt und noch ganz viel lernen und erleben möchte.
Ideal wäre für ihn ein Zuhause mit Garten, in dem er sich austoben und die Welt erkunden kann. Ob bei einer Familie mit standfesten Kindern, einem Paar oder einer Einzelperson: Arnold wird überall dort glücklich, wo man ihm Liebe, Zeit und Freude schenkt.
Wenn Sie auf der Suche nach einem treuen Freund, einem fröhlichen Begleiter und einem echten Seelenhund sind – dann ist Arnold genau der Richtige für Sie. Melden Sie sich gern bei seiner Vermittlerin Nadine Krüger, um mehr über ihn zu erfahren.
Kontakt: nadine@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.