ID-Nummer393490
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameARNOLD
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Jahre
,
9 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit01.08.2021
letzte Aktualisierung19.03.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Arnold, ein zauberhafter Hundemann, der Ihnen bestimmt ein Lächeln ins Gesicht zaubern wird. Sein Lebensstart war holprig – er wurde zusammen mit seinen Geschwistern ausgesetzt. Doch er wurde liebevoll mit der Flasche aufgezogen und wartet nun sehnsüchtig auf ein dauerhaftes Zuhause, in dem er die Herzen seiner Besitzer mit purer Lebensfreude erfüllen kann.
Arnold hat lange genug im Schatten gestanden - jetzt ist seine Zeit gekommen.
Dieser bezaubernde Hundemann verkörpert alles, was man sich von einem perfekten Familienhund wünscht. Er verträgt sich mit Artgenossen und begrüßt Begegnungen mit offenen Armen. Arnold ist aufgeweckt, neugierig und liebt es, neue Erfahrungen zu sammeln. Menschen gegenüber zeigt er stets Freundlichkeit und genießt Streicheleinheiten in vollen Zügen.
Arnold passt gut zu abenteuerlustigen Paaren, Familien oder Singles, die ihm die Welt zeigen möchten. Er könnte problemlos zu einem bereits vorhandenen Ersthund ziehen. Ein Zuhause mit einem Garten wäre ideal, da er dort genug Platz zum Spielen und Toben hätte, sei es mit Hundekumpels oder allein.
Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen, um Arnold bei der Anpassung an sein neues Zuhause zu unterstützen und ihm die Grundkommandos spielerisch beizubringen.
Wenn der lebensfrohe und zauberhafte Arnold sie überzeugt hat, dann melden sie sich bei seiner Vermittlerin Nadine Krüger. Sie steht bereit, um alle Ihre Fragen zu beantworten und den Weg für Arnold in Ihr Herz und Zuhause zu ebnen.
Kontakt: nadine@lesikamail.com
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.