ID-Nummer391088
Tierheim NameHundehilfe Toskana e.V.
RufnameLAPO
RasseSegugio Maremmano
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 7 Jahre
,
9 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit04.10.2021
letzte Aktualisierung06.10.2021
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Zauberhafter Lapo!
Kurz vor seinem vierten Geburtstag hatte Lapo mal Glück! Unsere Tierschützerin konnte ihn von seinem Besitzer bekommen und so verhindern, dass der sensible Jagdhund endgültig „entsorgt“ würde.
Man könnte meinen Lapo weiß, welchem Schicksal er entronnen ist. Superlieb und unkompliziert zeigt er sich in unserer Hundepension. Aufgeschlossen, verschmust und voller Lebensfreude versprüht der Segugio gute Laune.
Lapo sucht eine Familie mit viel Zeit, die gerne viel Spazieren geht und die kein Problem damit hat ihn die ersten Monate an der Schleppleine zu sichern. Wenn sich nach etwa 6 bis 12 Monaten abzeichnet, dass Lapo keinen allzu stark ausgeprägten Jagdtrieb hat, kann er in wildarmem Gebiet auch ohne Leine laufen. Allerdings kann das niemand vorhersehen, so dass es für uns Voraussetzung ist, dass Sie auch mit einer ggf.dauerhaften Sicherung an der Leine kein Problem haben. Ein umzäunter Garten in dem der lustige Lapo nach Herzenslust spielne und herumspringen kann ist wünschenswert.
Lapo versteht sich mit anderen Hunden gut, ist insgesamt ein eher unkomplizierter Zeitgenosse. Allerdings sollten Sie über ein gutes Einfühlungsvermögen verfügen, da Lapo sehr sensibel ist und mit Gefühl an seine neue Welt herangeführt werden sollte. Dann bleibt seine sanfte Frohnatur auch dauerhaft erhalten.
Lapo ist gechipt, geimpft und auf Leishmaniose und Filarien negativ getestet.
Wenn Sie sich um den goldigen Laufhund bewerben möchten, beschreiben Sie mir kurz per Email oder WhatsApp Ihre Lebensumstände und hinterlassen Sie eine Rückrufnummer.
Kontakt
Diana Vogt
diana@hundehilfe-toskana.de
015904129461 (Keine Anrufe. Bitte Whatsapp oder Sms zur Terminabsprache)
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.