Eine Hündin mit ihren Welpen wurden unseren Kollegen aus der LIDA in Olbia gemeldet. Sie machten sich auf den Weg und es war nicht so leicht an die Mutter und ihre Kinder heran zu kommen. Nach einiger Zeit konnten zunächst Mamy und 1 Welpe, wenige Tage darauf auch ein weiterer Welpe eingefangen werden. Derzeit ist noch ein weiterer Spross in Freiheit unterwegs.
Mamy ist noch sehr verängstigt aufgrund der neuen Situation im rifugio. Es wird sich dort liebevoll um die kleine Familie gekümmert, jedoch ist der Trubel und vor allem der Lärmpegel dort sehr hoch.
Die Suche nach Nummer 3 geht weiter und wir hoffen natürlich sehr, dass auch der oder die 3. Im Bunde bald in Sicherheit gebracht werden kann und dann die Familie wieder vereint sein wird.
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie MAMY oder einem ihrer Welpen einen Platz als Familienmitglied auf einer Pflegestelle oder Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
Sie erhalten dann per Mail im ersten Schritt unsere allgemeinen Infos zum Vermittlungsablauf bzw. zur Pflegestellentätigkeit und unser Formular zur Selbstauskunft.
Aktuell verfügbare Bilder und Videos finden Sie auf der jeweiligen Vermittlungsseite auf unserer Homepage.
<<< Update 20. März 2022: >>>
Die neuen Aufnahmen stammen von unserem Besuch im März 2022.
Steckbrief MAMY
Geburtsdatum: 01.01.2020
Chip: ja
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Schulterhöhe: ca. 35 cm
Kastriert/sterilisiert: ja
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise
Impfstatus: Grundimmunisierung
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten in unserem Kooperationstierheim. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pflegern und Tierärzten).
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.