Heute möchten wir Euch unsere Angstmaus HALONA vorstellen. Sie wurde in Rumänien, ungefähr am 11.04.2012 geboren. Mit 37 cm Größe bringt sie 8,5 kg auf die Waage. Auf Ihrer Pflegestelle in 52146 Würselen bekommt sie alle Zeit die HALONA benötigt.
Als HALONA auf ihrer Pflegestelle ankam war an üben und an Problemen arbeiten nicht zu denken. Sie war so in ihrer Angst gefangen, dass man sie erst mal in aller Ruhe an ihre neue Umgebung gewöhnt hat. Ohne Erwartung, ohne Druck. Das hat seine Zeit gedauert, aber mittlerweile gehört dieser Zustand der Vergangenheit an.
Mit Geduld und viel Liebe ist HALONA mittlerweile stubenrein und läuft an der Leine. Nachdem sie zu Beginn vor lauter Panik in die Leine und ins ihr Geschirr gebissen hat, geht sie mittlerweile mit Ihrem Rudel außerhalb des eigenen Refugiums Gassi. Ihre Artgenossen verleihen ihr die Sicherheit, die sie benötigt. Daher sollte auch ein Ersthund im neuen Zuhause leben, der ihr weiterhin auf ihrem Weg ins normale Hundeleben ein Vorbild sein kann.
Katzen sind absolut okay. Autofahren ist überhaupt kein Problem. Mit ihrem Rudel kann sie problemlos einige Stunden allein bleiben.
Berührungen kann sie nach wie vor nur von ihren Bezugspersonen ertragen. Fremden Menschen gegenüber ist sie sehr zurückhaltend.
Wir suchen für HALONA ein reizarmes, ländlich gelegenes Zuhause mit ausbruchsicherem Garten. Kinder sollten keine im neuen Zuhause wohnen, das würde zu viel Hektik bedeuten. Wir suchen für HALONA hundeerfahrene, am besten angsthunderfahrene, sehr geduldige Menschen für die Maus.
HALONA ist selbstverständlich geimpft, kastriert, gechipt und im Besitz meines eigenen EU-Heimtierausweis. Ich werde nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt.
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Ganz wichtig: Damit Euch die Tierengel persönlich erreichen können, hinterlasst bitte eine Telefonnummer, unter der ihr erreichbar seid.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.