Lenuta (jetzt Holly) kam mit ca. 5 Monaten aus einem großen rumänischen Tierheim zu uns auf die Pflegestelle. Durch ihre schlechten Erfahrungen in den ersten Monaten ihres Lebens war sie sehr, sehr ängstlich und von allem überfordert. Nur mit Hilfe unserer alten Hündin ist es ihr nach und nach gelungen, Vertrauen zu fassen. Wie so häufig, schneller zu Frauen als zu Männern. Es war auch anfänglich nicht möglich für sie nach draußen zu gehen. Auch hier war unsere Hündin als Unterstützung eine große Hilfe. Es fehlte einfach das Vertrauen zum Menschen.
Inzwischen hört sie (meistens) auf den Namen Holly und ist eine fröhliche und, wie wir finden, sehr hübsche, ausgeglichene Hündin geworden. Vor allen Dingen ist es schön zu sehen, wie sie mit dem Pflegeherrchen Händchen, bzw. Pfötchen hält. Oder ihn auffordert, sie zu kraulen. Sie ist aber absolut kein aufdringlicher Hund.
Holly geht sehr gerne spazieren, kann aber auch mal faulenzen und einfach gemütlich den Tag genießen. Bei uns lebt sie harmonisch mit zwei Hündinnen zusammen und hilft ab und zu bei der Welpenbetreuung. Holly ist für die Kleinen eine sanfte und geduldige Spielkameradin.
Holly hat wirklich große Fortschritte gemacht. Besucher, die sie kennt, sind kein Problem mehr. Aber auch fremde Menschen werden schnell zum Kraulen aufgefordert.
Holly braucht hundeerfahrene Menschen, die für sie die Führung übernehmen und weiter fördern. Die Schöne ist absolut rudeltauglich, würde es aber sicher auch genießen Einzelhund zu sein.
Holly wünscht sich Haus und Garten in ländlicher Umgebung, in dem sie, im besten Falle, ihren Hundepool (den sie auch gerne mitbringt) aufstellen darf. Kinder, und vor allen Dingen deren Besucher, würden sie im Zuhause überfordern.
Die hübsche Holly ist ca. 55?cm groß und 23?kg schwer. Inzwischen ist sie auch kastriert.
Wenn Sie Holly gerne näher kennenlernen möchten, dann wenden Sie sich bitte an:
Myriam Kretschmer,
E-Mail: kretschmer@pfotenhilfe-ohne-grenzen.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.