Enola (*ca. 04/2018, ca. 65 cm) ist eine imposante Vertreterin ihrer Rasse. Sie ist eine große und starke Hündin, die alle Menschen liebt. Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten findet sie klasse. Im Moment gehen wir davon aus, dass sie nicht sehr gut mit anderen Hunden verträglich ist. Aber da sie wegen Läufigkeit noch nicht kastriert werden konnte, war sie bisher einzeln untergebracht, so dass wir das noch nicht richtig einschätzen können.
Enola wurde Anfang April 2021 auf dem Gelände eines nahegelegenen Einkaufszentrums gefunden und in unser spanisches Partnertierheim Triple A Marbella gebracht. Sie war nicht gechipt und es hat auch niemand nach ihr gefragt. So wartet sie nun in der Obhut der engagierten Tierschützer*innen auf ihre zweite Chance.
Wir suchen für Enola ausschließlich erfahrene Hundehalter, die sich mit den rassetypischen Eigenschaften auskennen und dem starken Charakter, der einen Dogo Argentino auszeichnet, gewachsen sind. Auch wenn Enola ihre neue Familie lieben wird, gehört sie nicht in Anfängerhände. Wir wünschen uns für Enola ein ländlich gelegenes Zuhause, in dem keine Kinder oder andere Hunde leben. Ein sicher eingezäunter Garten, in dem sie sich frei bewegen und in dem man ungestört mit ihr arbeiten kann, ist Voraussetzung für eine Vermittlung.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Dogo Argentino in einigen Bundesländern als potenziell gefährliche Rasse auf der Liste steht, was in der Regel mit einem Wesenstest verbunden ist, um von der Maulkorbpflicht befreit zu werden. Bitte informieren Sie sich bei Interesse bei Ihrem Ordnungsamt nach den lokalen Regeln. Es handelt sich um folgende Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Enola ist geimpft, gechipt und hat einen EU-Heimtierausweis. Bei Ausreise ist sie kastriert, auf Mittelmeerkrankheiten getestet, entwurmt und entfloht.
KONTAKT:
Helfende Hände e. V.
Silke Berger
E-Mail: silke@helfende-haende-ev.com
Telefon: 0521-4175870
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.