MEVERICK
Unsere Tierschützerin Laura holte am 09.10.2020 Meverick von der Straße.
Jetzt suchen wir für diesen hübschen, freundlichen, lebenslustigen, lieben Kerl ein Zuhause.
Meverick ist etwa 48 cm groß und ca. 6 Jahre alt.
Er hatte Staupe, wurde aber erfolgreich behandelt. Allerdings hat er einen leichten Staupetick zurückbehalten...ist aber nichts Schlimmes!
Meverick versteht sich super mit anderen Hunden, mit großen und kleinen Menschen. Aufgrund der Größe von Meverick (ca. 60 cm) sollten Kinder in der Adoptionsfamilie mindestens 6 Jahre alt sein.
Wir wissen zwar nicht, wie er sich gegenüber Katzen verhält….unsere Tierschützerin vermutet aber, dass eine Familie ohne Katzen besser wäre.
Stand Ende Dezember, neues Video:
https://www.facebook.com/messenger_media?attachment_id=27913284154985725&message_id=mid.%24gAA4YEB8LQJuaStB-MGUGYqenTCno&thread_id=3967107193323675
Hier noch zwei Videos ?? von Meverick??:
https://youtu.be/euaOvxDyYYM
https://youtu.be/09hg7_JXtSI
Meverick reist mit TRACES (offiziell angemeldeter Tranport), internationalem Heimtierausweis, ist gechipt, entwurmt, kastriert, erhält Mittel gegen Flöhe/Zecken, ist geimpft gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Tollwut und bekommen sein eigenes Sicherheitsgeschirr. All dies sowie der tranport nach Deutschland ist in der Schutzgebühr bereits enthalten.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist eine Vermittlung nach Österreich und in die Schweiz leider nicht möglich??
Vor der Ausreise wird er noch zusätzlich auf Giardien und mittels einem SNAP4 Test auf vier Mittelmeerkrankheiten getestet.
Nach drei Tagen auf einer deutschen Pflegestelle (Vorgabe des Veterniäramtes) darf er dann endlich in sein Zuhause umziehen.
Vermittlung erfolgt nur nach positiver Vorkontrolle.
Bei Interesse bitte den hierunter stehenden Link „Selbstauskunft“ ausfüllen:
https://www.tierhilfe-craiova.de/selbstauskunft.html
oder uns hier direkt anschreiben, dann senden wir Ihnen diesen gerne zu.
Ihre Tierhilfe Craiova.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.