ID-Nummer359890
Tierheim NameHundeherzen e.V.
RufnameCAYA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit12.02.2020
letzte Aktualisierung15.04.2021
AufenthaltsortAusland
Temperament
schüchtern
Caya ist ein Rottweiler-Mix. Wir schätzen sie auf ca. 6 Jahre.
Wir haben sie im Februar 2020 aus der Tötungsstation geholt. Seitdem lebt sie in einem privaten Tierheim in Rumänien.
Caja war sehr traumatisiert als wir sie aus der Tötungsstation geholt haben regelrechte Panik hatte sie vor uns Mittlerweile hat Caja sich zu einer sehr lieben Hundedame entwickelt, die sich sehr über Kuscheleinheiten freut.
Jedoch ist sie fremden gegenüber sehr vorsichtig und sie wird eine gute Eingewöhnungszeit benötigt
Für die liebe Rottidame suchen wir erfahrene und souveräne Menschen, die sie aufpäppeln und sie dort abholen, wo sie gerade steht. Die sie liebevoll, aber konsequent erziehen und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Das kennt sie nämlich bisher nicht und sie muss alles neu lernen.
Ihre neue Familie sollte mit Geduld und Empathie mit Caya arbeiten und sie so Stück für Stück ihre wahrscheinlich schlimme Vergangenheit vergessen lassen.
Caya hat ein besseres Leben als jetzt verdient. Wir hoffen sehr, dass sie bald ihr Glück findet!
Sie wird über unseren deutschen, gemeinnützigen Tierschutzverein Hundeherzen e.V. geimpft, gechipt, entwurmt, kastriert und entfloht, mit EU-Heimattierausweis gegen eine Schutzgebühr vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Bitte beachten
Leider gibt es in Deutschland in vielen Bundesländern eine Rasseliste. Der Rottweiler ist in folgenden Bundesländern als Kategorie 2 eingestuft: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen. In diesen Bundesländern kann man aber dennoch einen Wesenstest ablegen. Damit ist man in vielen Bundesländern vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit und auch die Steuer fällt dann nicht höher aus als bei allen anderen Hunden. In anderen Bundesländern bestehen keine weiteren Auflagen.