Dago, unser wunderhübscher tricolor Englisch Setter Rüde ist etwa zweieinhalb Jahre jung. Er ist ein Geschwisterhund von Lupin, allerdings nicht aus dem selben Wurf.
Dago ist ebenfalls etwas ängstlich. Er fürchtet die Leine und kann es zum Beispiel nicht leiden fotografiert zu werden. Der schöne Vorstehhund geht zwar flotter auf Leute zu als sein großer Bruder, aber auch Dago sucht eine ruhiges, geduldiges Lernumfeld.
Ein umzäunter Garten ist wegen seiner Leinenangst Adoptionsvoraussetzung. Kinder sollten bereits der Grundschule entwachsen sein und seinen Verletzlichkeiten mit Verständnis und Respekt begegnen können.
Dago ist rassebedingt eine Sportskanone und evtl. kommt im Laufe der Zeit sein Jagdtrieb durch. Um ihn Auszulasten ist neben dem großen Bewegungspensum auch die geistige Aktivität wichtig. Beispielsweise mit Apportier- oder Suchspielen kommt Dago auf seine Kosten. Mit wachsendem Selbstbewusstsein wird er bestimmt auch kleinere Radtouren gerne begleiten und vermutlich gerne Baden…
Sein Charakter ist durch und durch liebenswert. Sanft und etwas ängstlich begegnet er neuen Menschen bzw. unbekannten Situationen. Ihre Erziehung sollte stets behutsam und liberal sein. Dominante Strenge, Schreien oder gar körperliche Züchtigung sind bei einem zarten Seelchen wie ihm absolut tabu.
Mit anderen Hunden versteht sich Dago sehr gut und freut sich, wenn bereits ein Hundekollege bei Ihnen wohnen sollte, an dem er sich orientieren kann.
Wenn Sie sich für den tollen Dago interessieren, schreiben Sie mir bitte eine Nachricht mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Lebensumstände. Hinterlassen Sie mir eine Rückrufnummer und ich melde mich so schnell es geht.
Dago ist gechipt, geimpft und auf Leishmaniose und Filarien negativ getestet.
Kontakt
Diana Vogt
diana@hundehilfe-toskana.de
015904129461 (Keine Anrufe. Bitte Whatsapp oder Sms zur Terminabsprache)
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.