Auch der liebe Sabueso Will ist in der Auffangsstation in Villena gelandet. Er wurde aus einer Tötungsstation von Valencia geholt und wartet nun auf ein eigenes Zuhause bei liebevollen Menschen, die ihn gerne bei sich aufnehmen möchten.
Will hat eine Schulterhöhe von 54cm bei einem Körpergewicht von 19kg.
Die Tierschützer vor Ort beschreiben ihn als einen ganz lieben Rüden, der gerne bei den Menschen ist, die er kennt. Mit Artgenossen kommt er sehr gut zurecht. Will ist ein aufgewecktes Kerlchen, spielt und tobt sehr gerne. Das Vertrauen in den Menschen hatte er verloren, doch er lebt nun schon länger bei den Tierschützern vor Ort und zeigt hier keinerlei Scheu mehr. Sie beschreiben ihn mittlerweile als verschmust und anhänglich. Will kann bereits ganz gut an der Leine laufen.
Man hat ihm zwei Fußzehen an der rechten Hinterpfote amputiert, warum und was passiert ist, kann leider keiner sagen. Laut der Aussage des spanischen Tierarztes sei eine erneute Operation jedoch nicht sinnvoll. Will ist es so gewohnt, manchmal läuft er auf 3 Beinen, kommt damit aber sehr gut zurecht.
Leider hat Will Leishmaniose, was ein Mittelmeerkrankheiten-Test von Ende Januar ergeben hat. Er wird nun behandelt.
Hier finden Sie Videos von Will:
1. Video (Will mit Katze):
https://www.youtube.com/watch?v=Zmas676Ogww
2. Video (Will beim Treppensteigen):
https://www.youtube.com/watch?v=tVtcztR8uIo
Möchten Sie Will die Möglichkeit auf einen Pflegeplatz oder ein eigenes Zuhause geben?
Er könnte gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, mit MMK-Test und mit EU-Pass so schnell wie möglich nach Deutschland reisen.
Falls Sie Will ein Zuhause anbieten möchten, setzen Sie sich bitte per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung.
Er wird über den Tierschutzverein Casa Animalis e. V. vermittelt - daher erfolgt eine Vermittlung nur mit einem Schutzvertrag und gegen eine Auslagenerstattung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
Casa Animalis e.V.
www.casa-animalis.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.