ID-Nummer330862
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameASY
RasseZentralasiatischer Owtcharka-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
10 Monate
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit01.05.2020
letzte Aktualisierung13.11.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden
Unsere bildhübsche Asy ist eine Begleiterin für erfahrene Herdenschutzhunde-Fans. Die zentralasiatische Owtscharka-Mix-Dame ist kein Püppchen, sondern hat ihrer Rasse entsprechend eine starke Persönlichkeit. Sie ist eine lebhafte und sehr verspielte Vierbeinerin, die ausgelastet und beschäftigt werden möchte. Rüden gegenüber zeigt sie sich verträglich, Hündinnen, sowie Katzen meidet sie lieber.
Für unseren temperamentvollen und fröhlichen Schatz suchen wir Menschen, die Zeit, Geduld und bereits Kenntnisse in Bezug auf Herdenschutzhündin aus dem Tierschutz mitbringen. Ihr Glück könnte Asy bei Singles, Paaren oder auch Familien mit größeren Kindern finden. Das neue Heim sollte über einen eingezäunten Garten verfügen, in dem sie sich in sicherem Terrain auch mal austoben kann.
Ein Leben im Haus und mit einer eigenen Familie durfte sie bisher noch nicht kennenlernen. Dinge wie der Gang an der Leine, Stubenreinheit und in einem Auto mitfahren werden ihr völlig fremd sein. Ihre Menschen sollten daher gelassen, souverän und diszipliniert bei der Hundeerziehung sein und sie mit positiver Bestärkung sowie Konsequenz an Struktur und Regeln heranführen. Wer dieser Aufgabe mit Freude, Lust und Sicherheit begegnet, wird mit einer ganz besonderen Hundeliebe beschenkt werden. Sie kann es kaum erwarten, den Zwinger gegen ein eigenes Zuhause zu tauschen.
Fühlen Sie sich angesprochen und möchten unserer außergewöhnlichen Hündin ein Leben voller Liebe und tollen Aktivitäten ermöglichen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Kontakt: tanja@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.