PUCKY - anmutiger Lebensbegleiter
Der im August 2019 geborene PUCKY ist ein charmanter und humorvoller Hund. Mit seinem sportlichen Körper und seiner wunderschönen Zeichnung ist er ein echter Blickfang. Er ist ca. 18 Kilo schwer bei einer Schulterhöhe von knapp 50 cm.
PUCKY hat eine etwas längere Eingewöhnung benötigt, da er sich erst in das Leben in einem deutschen Haushalt hineinfinden musste. Mittlerweile hat er allerdings eine ganze Menge dazu gelernt und ist nun bereit für seinen Endplatz bei Menschen, die ihn so lieben und akzeptieren wie er ist.
Zu Beginn hatte PUCKY eine Menge Stress mit zu viel Nähe des Menschen, er hat sie nur geduldet, wenn es für ihn grade aushaltbar war. Andernfalls ist er in die Aggression übergegangen. Mittlerweile hat PUCKY aber verstanden, dass das keine Lösung ist. Alternativ nimmt er sich nun einfach mehr Raum, wenn es ihm zu viel wird.
Der junge Mischling genießt es dennoch, wenn er Körperkontakt halten darf. Zum „Kuschelhund“ wird er jedoch wohl nie werden.
PUCKY hat noch Potenzial, ist aber jetzt schon ein toller liebenswerter Begleiter seiner Pflegestelle geworden. Für Hundeliebhaber, die einen sportlichen aber auch ruhigen Hund suchen, der charakterstark und humorvoll ist, wäre PUCKY genau der Richtige.
Momentan lebt PUCKY zusammen mit ein paar anderen Hunden und vier Katzen in einem gewöhnlichen Haushalt. Er kann alleine bleiben und ist stubenrein.
Natürlich ist PUCKY an das Tragen eines Maulkorbs gewöhnt. Diesen besonders in der Kennenlernphase zu benutzen, sollte für seine neuen Halter kein Problem darstellen.
Wer den kleinen PUCK kennenlernen möchte, kann sich sehr gern bei Petra unter der Telefonnummer 0173 60 777 11 oder per mail unter info@hund-tut-gut.de melden.
PUCKY ist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht und entwurmt. Er verfügt über einen EU-Heimtierausweis.
Unsere anderen Hunde finden sie unter: www.hund-tut-gut.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.