• Vorsicht bei Fremden
• muss noch erzogen werden
• kennt es, im Auto und dem ÖPNV mitzufahren
Mit Balou bekommen Sie eine lernfähige, menschenbezogene, aber nicht ganz gebildete Sportskanone an die Leine.
Balou kann man mit einem Rekruten vergleichen, der hochtalentiert in sämtlichen Waffengattungen ist, aber wegen psychischer Labilität nicht zum Dienst zugelassen wird. Heißt im Klartext, dass er von der Konstitution und vom Willen her super im Schutzdienst laufen könnte, aber ein zu schwaches Nervenkostüm dafür hat. Er stresst sich schnell und kocht in dieser Haltung gern mal über. In solchen Momenten hat er schon häufiger seine Bezugsmenschen angegriffen und schwer verletzt. Balou mag keine Fremden und verteidigt ,,sein“ Territorium mit allen Mitteln.
Aber er hat natürlich auch süße Seiten - zum Beispiel, wenn er schläft… oder stundenlange Streicheleinheiten genießt. Natürlich ist uns klar, dass er viele Malifans auf den Plan rufen wird und das ist gut so, denn diese Rasse muss man mögen wollen. ABER unserer Erfahrung nach sollte er nicht sportlich geführt werden, da es dabei häufig zu gefährlichen Situationen mit ihm kommen kann und er sich nicht unter Kontrolle hat.
Sie sollten eine standfeste Person sein, die maximal eine*n Partner*in hat. Kinder sollte es in Balous Umfeld nicht geben - weder mitgebrachte noch geplante. Wenn Sie Balou ruhig halten und manchmal auch etwas zu seinem Glück zwingen, wird er ein toller Begleiter sein. Man sollte zwar immer ein Auge auf ihn haben, aber das dürfte ja nicht schwerfallen, so hübsch wie er ist.
Bis Balou sein Zuhause gefunden hat, freuen wir uns, wenn Sie ihn mit einer Patenschaft finanziell unterstützen wollen.
Sind Sie hundeerfahren und haben Sie Lust, Balou kennenzulernen? Dann schicken Sie gerne Ihre ausgefüllte Selbstauskunft an kontakt@hamburger-tierschutzverein.de
Balous HTV-Nummer bei uns lautet 151_A_21
https://www.hamburger-tierschutzverein.de/tiervermittlung/hunde/grosse-hunde/15337-151-a-21-balou
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
• Vorsicht bei Fremden
• muss noch erzogen werden
• kennt es, im Auto und dem ÖPNV mitzufahren