Wer auch immer für die Verteilung von Proportionen zuständig war, hat sich bei Cooper ganz offensichtlich einen Spaß erlaubt: Seine breite, tiefsitzende Brust trägt er auf ewig langen Beinen durch die Welt, wobei sein Kopf und insbesondere seine Augen vergleichsweise winzig wirken.
Good News: Die Propellerrotationen erscheinen angemessen und wenn er sich freut, wirbelt seine Rute zuverlässig kreisförmig und in Lichtgeschwindigkeit.
Sein individueller Körperbau hat allerdings wenig damit zu tun, dass Cooper heute wieder ein Zimmer im Tierheim bewohnt. Der große Junge kam wie viele andere auch als Junghund zu uns. Cooper wurde etwa im Oktober 2016 geboren und fand mit etwa vier Monaten sein erstes, vorübergehendes Zuhause. Keine sechs Monate später wurde er wegen Überforderung zurück ins Tierheim gebracht, um bald darauf noch einmal Glück zu haben.
Aus der zweiten Vermittlung kam Cooper nun nach über zwei Jahren erneut zurück ins Tierheim. Grund dafür sind mehrere Vorfälle während derer Cooper den Berichten zufolge auch gebissen hat. Betroffen war demnach ausschließlich Besuch, gegenüber seiner Familie war er stets loyal.
Seit Ende Juli 2020 bewohnt er also wieder einen Zwinger bei uns, zeigt sich bis dato freundlich und kooperativ. Cooper kennt das kleine Hunde-1x1, läuft sehr lässig an der Leine, macht Sitz, Platz und gibt die Pfote. Seine Stelzen hat er zur Abkühlung bereits tief in die Weser gehalten. Er ist stubenrein und dankt seinen Pflegern ihre Arbeit, indem er sämtliche Einrichtungsgegenstände heile lässt.
Der schlaksige Kerl mit den Fröschli-Augen sucht kompetente Menschen, die nicht nur „schon immer Hunde hatten“, sondern tatsächlich auch „Hund können“. Die Auseinandersetzung mit der hündischen Körpersprache und Kommunikation ist deswegen ebenso Pflicht wie das Verständnis für Ruhezeiten und –zonen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.