Charakter: freundlich, verschmust
Freundlich zu Erwachsenen: ja
Freundlich zu Kindern: ja
Verträglich mit Rüden: Noch nicht getestet
Verträglich mit Hündinnen: ja
Verträglich mit Katzen: Nicht getestet
Notfall
Als Betyar gefunden wurde, war er in einem erbärmlichen Zustand – abgemagert, mit Wunden sowie Parasiten überseht und zu dem fehlte die linke Hinterpfote. Auf hartnäckiges Nachfragen stellte sich heraus, dass der Besitzer den kleinen Foxlbub nun nutzlos fand und ihn deshalb einfach auf die Straße gelegt hatte. Die fehlende Pfote sei vor einiger Zeit bei der Jagd von einem Wildschwein abgebissen worden. Geld für eine ordentliche Wundversorgung fehlte und irgendwie sei die Wunde verheilt. Im Tierheim ist Betyar wieder zu Kräften gekommen. Als wir zu ihm in den Zwinger kamen, wurden wir freundlich begrüßt und jede noch so kleine Streicheleinheit hat die liebe Fellnase sichtlich genossen. Der Foxlbub kommt mit seiner Behinderung sehr gut zurecht – einzig Leistungssport oder mehrstündige Wanderungen kann er nicht mehr bewältigen.
Wir suchen für Betyar Menschen mit einem großen Herzen – Menschen, die mit Geduld und Liebe seine verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich machen möchten und Verständnis für seine Behinderung haben.Der liebe Senior sollte wenigstens einmal im Leben spüren dürfen, wie es ist, geschätzt, behütet und geliebt zu werden. Wenn Sie solch ein Herzmensch sind, dann melden Sie sich doch bitte bei uns. Lieben Dank!
wartet im Tierheim Barcs/Ungarn auf tierliebe Menschen und könnte schon mit der nächsten Fahrt in sein Zuhause, zu Pflegeeltern oder auf einen Gnadenplatz reisen.
Betyar ist gechippt, geimpft, entwurmt und mit einem Spot-on gegen Ekto-Parasiten versehen. Er wird mit EU-Heimtierpass sowie Sicherheitsgeschirr an sein Zuhause /Pflegestelle/Gnadenplatz übergeben.
Kontakt
Conny Strobl
Mobil: 0151-20011959
E-Mail: conny@menschen-pro-tiere.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.