55 cm SH/ 26-28 kg
Saharas Geschichte in Kürze:
Im Mai 2018 setzte jemand in der Nähe von Foteinis Gehege sieben Welpen aus, da waren die Kleinen gerade mal zwei Monate alt. Eine davon war Sahara, die noch immer auf ihre Menschen wartet. Gerettet und vergessen? Unverständlich, denn Sahara ist freundlich zu allen, ob Zwei- oder Vierbeiner, völlig unkompliziert, intelligent und lernbereit. Sie passt in jede Familie und würde jede Familie glücklich machen. (26.05.2020)
31.07.2024: Sahara sieht traurig aus. Sie wartet schon viel zu lange auf ein Zuhause. Foteini schreibt, dass Sahara ein sehr freundliches, unkompliziertes Mädel ist und dass sie hofft, dass Sahara den nächsten Winter nicht im Gehege verbringen muss.
27.12.2023: Die liebenswerte Sahara hat uns neue Bilder und ein Video geschickt. Voller Hoffnung blickt sie in das neue Jahr. Darf sie hoffen? Foteini schreibt: „Leider gab es auch dieses Jahr keine Anfrage für die absolut unkomplizierte Sahara. Dabei ist sie eine sehr liebe, ruhige Hündin und hat einen wunderbaren Charakter. Sie liebt alle Hunde hier, und die Hundekinder sind ganz verrückt nach ihr. Ob sie jemals das Gehege verlasen darf?“ Wir drücken fest die Daumen, dass Sahara nächstes Jahr das Gehege verlassen darf. Im März hat sie Geburtstag und wird sechs Jahre alt. Sahara braucht die menschliche Nähe, Streicheleinheiten liebt sie über alles.
Wenn Sie sich für die liebe, aber vergessene Sahara interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus. Auch ein aktueller Katzentest kann auf Wunsch gerne durchgeführt werden.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Saharas ganze Geschichte finden Sie hier in ihrem Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/griechenland-20/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.