Jersey (Schulterhöhe ca. 45 cm) wurde uns in einem grossen Käfig auf der Ladefläche eines Pickups von einem Gemeindemitarbeiter gebracht. Sie wurde in seiner Gemeinde eingefangen und in die Tötungsstation gebracht... er aber wollte sie retten.
Es gab da leider ein kleines Problem: Er konnte sie nicht anfassen... eigentlich konnte niemand sie anfassen und so mussten wir den Käfig samt Jersey in den Zwinger tragen.
Jersey war die ersten Wochen extrem scheu und obwohl wir uns grosse Mühe gaben, konnten wir sie mit nichts dazu bewegen uns zu vertrauen.
Wir beschlossen, dass es gut für sie ist, einen Freund zu haben... von dem sie vielleicht lernen kann. Es gab grosse Fortschritte, aber auch mit einem Hundekumpel wurde Jersey nicht zu einem Hund, den man einfach so anfassen und streicheln konnte.
Ein weiterer Umzug folgte und lange Zeit teilte sie ihren Zwinger mit Canasta... er nun in Deutschland ist. Ihre neuen Partner sind zur Zeit Daniel und Gimper. Alles in allem ist Jersey sehr sozial mit anderen Hunden, aber leider nach wie vor nicht so sehr mit Menschen.
Inzwischen können wir mit Jersey Gassi gehen, was ein riesiger Fortschritt ist. Sie anzuleinen ist aber immer wieder schwierig, bzw. bereitet Jersey grosse Angst. Ist sie dann mal draussen unterwegs ist alles gut, man kann sie auch anfassen, aber Jersey wird wohl nie der grosse Schmusehund werden. Jedenfalls können wir das im Tierheim nicht erreichen.
Wir würden uns für Jersey eine verständnisvolle Familie wünschen, vorzugsweise mit einem verträglichen und souveränen Hundekumpel. Es sollten Menschen sein, die Jersey nicht in die typische Hunderolle zwingen wollen, sondern akzeptieren können, dass Jersey ein spezieller Hund ist und jeden Fortschritt dankbar annehmen.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie diese Herausforderung annehmen möchten.
Email: zypernhunde@goolemail.com
www.zypernhunde.eu
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.