Unsere arme Korina kam bereits Anfang 2018 in das Asyl Spas, nachdem sie ganz alleine und völlig unterkühlt in einem verlassenen Haus aufgefunden wurde. Sie wurde daraufhin liebevoll von den Pflegern aufgenommen, konnte wieder zu Kräften kommen und zu der wunderschönen Hündin werden, die sie heute ist.
Anfangs ist Korina sehr zurückhaltend und vorsichtig gegenüber fremden Menschen. Sie wird daher Zeit benötigen, um Vertrauen aufzubauen und im neuen Heim anzukommen. Daher suchen wir einfühlsame, verständnisvolle und geduldige Menschen, die bereits Erfahrung mit Hunden haben. Hat man ihr Herz allerdings erobert und sich ihr Vertrauen verdient, ist sie eine wundervolle Begleiterin und eine große Bereicherung. Sie kuschelt dann sehr gerne, ist anschmiegsam und genießt die gemeinsamen Momente.
Ihr Glück könnte Korina bei einer Einzelperson, einem Paar oder rüstigen Senioren finden. Familien mit größeren und ruhigeren Kindern, die bereits wissen wie man mit einem Hund umzugehen hat, könnten ebenfalls eine tolle Gefährtin in ihr finden. Wir möchten die sensible Fellnase in eine ländliche und reizarme Umgebung vermitteln, da das Stadtleben Korina überfordern würde. Ideal wäre ein bereits vorhandener Hund, an dem sie sich orientieren kann, der ihr Sicherheit gibt und ihr die Eingewöhnung erleichtert. Dies ist aber keine Voraussetzung. Katzen hingegen gehören nicht zu ihren Freunden.
Wir hoffen sehr, dass sich bald liebe Menschen in unser wunderbares Hundemädchen verlieben und ihr ein schönes Zuhause schenken möchten. Ein Zuhause, in dem sie endlich ihre Ängste und Unsicherheiten überwindet und spürt, wie schön ein Hundeleben eigentlich sein kann.
Da diese hübsche Hündin leider eine sogennante "Listenhündin" ist, darf sie leider nicht nach Deutschland ausreisen.
Falls Sie sich in unsere Hundemaus verliebt haben, sie nicht länger warten lassen und bei sich aufnehmen möchten, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Kontakt: kontakt@lesika-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
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