Name: Alisa
Geschlecht: Weiblich
Rasse: Mischling Labrador und Shar Pei
Geburtsdatum: 01/02/2012
Größe: ca. 60cm
Mittelmeerkrankheiten: Keine, negativ getestet
Kastriert: ja
Aufenthaltsort: Tierheim Angelitos Vagabundes in Nijar/ Spanien
Die Schöne Alisa sucht ein „Für-immer-Zuhause“!
Alisa ist leider schon viel zu lange auf der Suche nach einem Zuhause. Ihre ursprüngliche Herkunft ist uns nicht bekannt. Alisa hat bisher ein „Wanderleben“ geführt. Ihr Leben lang ist sie von Ort zu Ort gezogen, in der Hoffnung, irgendwo eine Zuflucht zu finden. Dadurch ist nur zu erahnen, wie ihr bisheriges Leben ausgesehen hat. Klar ist aber, es war bestimmt kein Schönes! Bekannt ist, dass sie von Granada nach Madrid kam. In Granada hatte sie sich schon einige Zeit aufgehalten. Von Madrid wurde sie dann aus einem Zwinger gerettet und kam mit ihrem Freund Accio ins Tierheim nach Nijar. Hier wartet sie nun schon zwei Jahre auf ein Zuhause.
Alisa sehnt sich nach einem warmen Körbchen in einer eigenen Familie - Neuland für die schöne Hündin, die auf ein neues Leben wartet.
Alisa ist, trotz ihren gesammelten Erfahrungen, im Umgang mit Menschen sehr liebevoll, verschmust und gehorsam.
Mit Rüden versteht sich Alisa sehr gut, nur Hündinnen findet sie nicht so toll, da verhält sich die SharPei Mischlings-Hündin eher dominant. Eine Familie mit Hundeerfahrung und der nötigen liebevollen Konsequenz wäre für Alisa genau das Richtige. Katzen werden aber wohl nie zu ihren Freunden werden, deshalb sollte ihr neues Zuhause „Katzefrei“ sein.
Alisa könnte kastriert, gechipt und geimpft schon mit dem nächsten Transport zu Ihnen fahren. Dafür müssen sie ihre Vermittlerin Nicole Steib kontaktieren, sie erklärt Ihnen den Vermittlungsablauf und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Nicole Steib (Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch)
Telefon: 07664 6198775
Handy: 0176 30303848
E-mail: nicolebucher.tsv@gmail.com
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.