Name: Soraja
Rasse: vermutlich Herdenschutzhund-Mix
Geb.: ca. 2014
Geschlecht: weiblich
SH: groß, ca. 56 cm
Kastriert: ja
Gesundheitliche Einschränkungen: bisher keine bekannt
Aufenthalt: seit April 2019 im TH in Rumänien
Soraja freut sich sehr über Besuch, springt auf und ab an ihren Gitterstäben und dreht sich vor Glück im Kreis. Betritt man ihren Zwinger, hüpft sie um jede Person herum, als würde sie versuchen denjenigen zu überzeugen sie zu adoptieren. Streicheleinheiten und Kraulen mag sie sehr und legt sich dafür auch auf den Rücken.
Die Gefangenschaft hinter Gittern fällt ihr offensichtlich sehr schwer, ist sie doch die Weite der Freiheit gewöhnt. Im Auslauf genießt sie das Rennen und Springen und möchte nicht wieder zurückgebracht werden.
Soraja war lange Zeit Teil eines Rudels, bei dem sie jedoch klar den Ton mit angab, wenn es um Fressen und Ressourcen ging. Es hat sich ihr kaum einer in den Weg gestellt, außer der Rudelchef selbst. Daher ist sie auch mit Artgenossen im Shelter eher einschränkend und dominant. Aus diesem Grund stellen wir uns für sie eher einen Einzelplatz, ohne weitere Artgenossen, vor.
Aufgrund Ihres Verhaltens vermuten wir bei Soraja einen Herdenschutzhundmischling, ihre zukünftigen Menschen sollten hier genug Erfahrung im Umgang mit diesen charakterstarken Hunden haben. Wir suchen also selbstbewusste Personen, die ihr klare Regeln und Grenzen setzen können. Auch wenn sie sich mit Menschen großartig versteht, wird es im Alltag immer wieder Situationen geben, bei denen sie lernen muss, dem Menschen das Kommando zu überlassen.
Die freundliche Hündin kennt das Leben in einem Haus mit einer Familie nicht und muss auch da noch alles lernen. Wir hoffen, dass sie jemanden findet, der sich der Herausforderung mit ihr stellt. Denn Soraja wird sicher eine treue Hundebegleiterin.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.