ID-Nummer275484
Tierheim NameNotfelle e.V.
RufnameTARA
RassePumi-Pudel-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
10 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit20.04.2017
letzte Aktualisierung16.01.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Für Tara suchen wir dringend ein Zuhause da sie laut Angaben des Tierheims fast nichts mehr sehen kann. Obwohl ihre Augen klar wirken und man ihr dies auf den ersten Blick nicht unbedingt anmerkt. Ggf. wäre es wichtig, dies noch einmal in Deutschland in einer guten Augenklinik abklären zu lassen inwieweit sie noch Sehfähigkeit besitzt.
Tara kommt nur schwer mit dem Leben im Tierheim zurecht. Sie muss sich in einem recht großen Rudel behaupten, nicht ganz einfach für eine Hündin deren Sehkraft deutlich eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden ist. Ein sehr stressiges Leben für sie, sie kommt im Tierheim kaum zur Ruhe. Außerhalb des Zwingers ist sie noch recht überfordert und unsicher, dass an der Leine gehen sollte noch geübt werden. Trotzdem zeigt sie sich Menschen gegenüber freundlich und lieb. Sie braucht anfangs ein wenig Zeit um Vertrauen zu fassen, dies geht aber relativ schnell.
Für Tara wünschen wir uns ein erfahrenes Zuhause, idealerweise gibt es dort bereits einen vorhandenen Ersthund, an dem sich Tara anfangs orientieren kann. Kinder sollten schon etwas größer sein.
Notfelle e.V. ist ein vom Vet-Amt zertifizierter Tierschutzverein mit §11 gem. TierSchG. Wir vermitteln nach Vorkontrolle sowie gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr. Schutzgebühr: 320,-- €
Darin enthalten Impf- und Tierarztkosten, Mikrochip, Entwurmung, EU-Impfpass, Blutbild. Des Weiteren geht ein Teilbetrag direkt an das Tierheim im Ausland für die weitere Versorgung der Hunde vor Ort. Alle Hunde kommen mit TRACES-Ausreisepapieren.
Kontakt:
Notfelle e.V. - 42799 Leichlingen
www.notfelle-ev.de
e-mail: kerstin@notfelle-ev.de
Frau Kerstin Wieck
Tel.: 0931 - 462756
Mobil 0174 - 980 92 50
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.