ID-Nummer254766
Tierheim NameTierschutzliga Stiftung Tier und Natur
RufnameBASTIAN
RasseMittelasiatischer Owtcharka-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
11 Monate
Farbehellbraun
im Tierheim seit15.07.2019
letzte Aktualisierung20.10.2019
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Für den jungen Rüden Bastian Balthasar Bux soll unser Tierheim nicht zur unendlichen Geschichte werden. Für diesen riesig großen, langen, noch viel zu dünnen Herdenschutzhund suchen wir Menschen mit Herz und Verstand.
Bastian hat bereits richtig die Hölle hinter sich. Bei einer illegalen Vermehrerin geboren, gehalten für die Zucht, in einem dunklen Bretterverschlag, hinter zwei Türen fristete Bastian sein Leben. Fressen gab es nur ab und zu, Auslauf keinen, Zuwendung keine, absolute Isolation. Seine Verzweiflung unendlich groß. Als er von uns gerettet wurde, konnte er dem Menschen nicht einmal in die Augen schauen. Ein großes Häufchen Hundeelend.
Inzwischen hat sich der junge Rüde toll erholt. Er ist energiegeladen, natürlich noch völlig unerzogen, mit einer ordentlichen Portion Liebe und einem inzwischen immer mehr wachsenden Vertrauen zu seinen Bezugspersonen. Sich anlehnen dürfen, steht für Bastian hoch im Kurs, denn der riesige Kerl trägt noch soviel Unsicherheit in sich, weil er einfach nichts kennenlernen durfte. Er braucht Führung und Grunderziehung, denn derzeit entscheidet er noch in vielen Situationen falsch, rasant und impulsiv. Er hat Kraft, nicht nur körperlich und seine Kraft wächst täglich, denn Bastian ist noch nicht erwachsen.
Wer Bastian zu sich nach Hause holt, ihn souverän und konsequent führt, ehrlich und zuverlässig mit ihm umgeht, wird einen tollen Begleiter an die Seite bekommen. Einen unbestechlichen Wächter auf dem Hof und einen tollen Familienhund innerhalb seiner Familie. Bastian braucht ein Grundstück und kennt bisher keine Haushaltung.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.