ID-Nummer247839
Tierheim NameInitiative für Strassentiere e.V.
RufnameBOBBY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
11 Monate
Farbebeige-weiß
im Tierheim seit21.08.2019
letzte Aktualisierung06.10.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Bobby, einst Teil einer eigenen Familie, sehnt sich nach einem neuen Anfang. Früher war sein bester Freund ein 11-jähriger Junge, mit dem er unzählige Abenteuer erlebte. Doch als die Mutter des Jungen einen neuen Partner fand, änderte sich alles. Dieser Partner mochte Bobby nicht und machte ihm das Leben schwer. Die Situation eskalierte sogar so weit, dass Bobby's Leben bedroht war. Doch dank des Mutes des Jungen, der unsere Tierschützerin anrief, fand Bobby Zuflucht bei uns.
Die Enttäuschung und Verwirrung stehen Bobby ins Gesicht geschrieben. Warum wurde er von seiner Familie im Stich gelassen? Diese Frage beschäftigt ihn noch immer. Das Vertrauen in Menschen ist angeknackst, und anfangs zeigt er sich misstrauisch. Doch unter der Oberfläche verbirgt sich ein liebevoller Hund, der sich nach Zuneigung und Geborgenheit sehnt. Schon bald schmilzt er regelrecht in den Armen seiner neuen Freunde.
Bobby sucht eine aktive Familie, die gerne Zeit im Freien verbringt. Er liebt es, sich zu bewegen und neue Abenteuer zu erleben. Dabei ist es wichtig, seine anfängliche Zurückhaltung zu respektieren und ihm die Zeit zu geben, die er braucht, um Vertrauen aufzubauen. Mit Hündinnen versteht er sich gut, bei Rüden entscheidet die Chemie. Katzen sind nicht sein Fall.
Für sein neues Zuhause bringt Bobby bereits eine Grundimmunisierung an Impfungen mit, ist gechipt, entwurmt und entfloht. Außerdem erhält er einen EU-Heimtierausweis, damit er legal in sein neues Zuhause umziehen kann.
Begleiten Sie Bobby auf seinem Weg zu einem Neuanfang und geben Sie ihm die Liebe und Fürsorge, die er verdient.
Schutzgebühr: 400,00 €
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.