ID-Nummer217984
Tierheim NameHundepfoten Saarpfalz e.V.
RufnameKODAR
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
11 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit17.12.2022
letzte Aktualisierung17.09.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Kodar ist ein 9 jähriger, kastrierter Mischlingsrüde (*11/2015)
In Kodar steckt auf jeden Fall kaukasischer Owtscharka mit drin. Dadurch ist er ein großer und sehr mächtig wirkender Hund und sicher nichts für Hundeanfänger. Aber sein Wesen spricht für sich. Wer sich mit der Rasse auskennt bekommt mit ihm einen treuen Partner fürs Leben. Kodar ist sehr menschenbezogen und ist auch für Ballspiele immer zu haben. Er hat Temperament, welches natürlich in einem Zwinger und auch in der langen Zeit, die er nun schon auf ein passendes Zuhause wartet, nicht ausgelastet sein kann. Dennoch erleben wir Kodar stets als freundlich und aufgeschlossen. Er ist sehr neugierig und lernwillig.
Mit standfesten, schon älteren Kindern kommt er klar, kleinere Kinder würde er durch sein Temperament leider umrennen. Dies wird aber durch die nötige Erziehung besser werden, aber dafür ist in einem Tierheim leider zu wenig Zeit. Mit anderen Hündinnen kommt er gut zurecht, solange diese nicht zu dominant werden. Rüden mag er nicht sonderlich. Aber Kodar hat auch kein Problem damit, als Einzelhund gehalten zu werden. Katzen sollten in seinem neuen Zuhause keine wohnen.
Aufgrund seiner Größe und seiner Rasse wird Kodar auf keinen Fall in eine Wohnungshaltung abgegeben. Er braucht viel Platz, einen Hof oder einen Garten aber auch eine Aufgabe für sein Köpfchen. So muss er täglich viel unterwegs und auch draußen sein.
Möchten sie Kodar ein artgerechtes Zuhause bieten?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=32
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.