ID-Nummer187724
Tierheim NameTierschutzliga Stiftung Tier und Natur
RufnamePIPER
RasseJagdhund-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 9 Jahre
,
5 Monate
Farbeweiß-beige
im Tierheim seit31.01.2018
letzte Aktualisierung27.07.2018
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Als Welpe wurde Piper aus dem Ausland nach Deutschland geholt und landete bei einer Frau, die es leider nicht gut mit Piper meinte. Dort erfuhr die sensible Hündin weder Liebe und Zuwendung, sondern sie wurde weggesperrt, unfair behandelt, angebrüllt, mit Gegenständen beworfen und ohne Fehler gemacht zu haben, immer wieder sinnlos bestraft. Das Resultat ist, dass Piper zutiefst verunsichert ist und uns Menschen nicht mehr vertraut.
Langsam taut Piper auf und hat sich an die Hundepfleger gewöhnt. Sie möchte so gerne wieder vertrauen, kommt inzwischen angelaufen und freut sich, doch ein Quäntchen Misstrauen wird sie wohl für immer behalten. Piper ist ein Hund, der nun eine absolut freundliche, stete und sehr einfühlsame Behandlung braucht. Nie wieder darf ihr nun mühsam wiedergewonnenes Vertrauen zu ihren Bezugspersonen erschüttert werden.
Piper ist eine sportliche, aktive Hündin, die anfangs unsicher in neuen Situationen ist, aber von Tag zu Tag selbstsicherer wird. Sie hat mit Sicherheit eine Portion Jagdtrieb, auch kennt sie bisher keine Kommandos. Allerdings lernt Piper schnell. Sie ist im Haus absolut stubenrein und kann auch stundenweise alleine sein, wenn sie sich eingewöhnt hat. Piper kommt mit anderen Hunden gut aus, wenn sie die Chance bekommt, diese langsam kennenzulernen.
Da Piper fremden Menschen gegenüber immer misstrauisch reagiert, sollten Interessenten für sie viele Besuche hier bei uns im Tierheim einplanen, bevor Piper ins neue Zuhause umziehen kann. Sie ist ein reiner Wohnungshund, da sie Gartenzäune mühelos überwindet.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.