Padure wurde zusammen mit ihren Babys am Waldrand gefunden. Die kleine Familie durfte in die Obhut des Shelters kommen und dort lebt Padure heute immer noch zusammen mit zwei ihrer Kinder.
Padure hat nach dem trostlosen Leben auf der Straße nicht viel kennen gelernt. Im Shelter gibt es nicht viel neues und selten kommt Besuch. Padure ist uns Menschen gegenüber zurückhaltend und schüchtern, aber immer freundlich. Ihr fehlt der regelmäßige Umgang, die Pfleger haben einfach zu wenig Zeit um sich mit ihr zu beschäftigen.
Padure wird Zeit brauchen um sich an ihr neues Leben zu gewöhnen, deshalb wäre ein Haus mit eingezäuntem Garten von großem Vorteil bei der Eingewöhnung. So könnte sie langsam an das neue Leben gewöhnt werden, lernen an der Leine zu laufen und auch die Umweltreize wären erst einmal außen vor.
Für Padure wünschen wir uns Menschen mit Erfahrung, Geduld und Zeit. Sie wird die Sicherheit ihrer Menschen bestimmt dankbar annehmen und sich auf das neue Leben einlassen.
Ein souveräner Ersthund wäre für sie eine gute Orientierungshilfe und sie könnte sich so einiges von ihrem neuen Kumpel abschauen.
Padure soll das Leben außerhalb des Shelters kennen und auch lieben lernen, sie braucht dafür nur Menschen, die sie an die Pfote nehmen und ihr die Welt Schritt für Schritt zeigen.
Wenn Sie Padure diese Chance geben möchten, dann melden Sie sich doch einfach bei uns.
Unsere Hunde werden nur nach einem ausführlichen Vermittlungsgespräch sowie positiver Vorkontrolle, gegen eine Schutzgebühr, mit Schutzvertrag vermittelt. Die Schutzgebühr enthält: Transport (nur mit Traces), Impfung, Chip, EU-Tierpass, Entwurmung, Entflohung (und Kastration, wenn Alter entsprechend). Wir lassen den SNAP® 4Dx testen, dieser beinhaltet Test auf Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose und Dirofilariose. Weitere Test, wie z.B. auf Leishmaniose oder Hepatozoon können gerne auf Anfrage gegen Mehrpreis vorgenommen werden. (Nicht bei Welpen notwendig).
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.